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Hilfen für Bestattungskosten

Welche Unterlagen benötige ich bei meiner Antragstellung?


Nachweise zur verstorbenen Person

Nachweise der antragstellenden Person

Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Unterlagen abfordern!


Wo kann ich im Gesetz nachlesen?

§ 74 SGB XII

Gemäß § 74 SGB XII sind die erforderlichen Kosten einer Bestattung durch den Träger der Sozialhilfe zu übernehmen, soweit der Nachlass des Verstorbenen für die Begleichung der anfallenden Kosten nicht ausreicht und es dem zur Bestattung Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die anfallenden Kosten zu tragen.

Verpflichtet zur Kostenübernahme sind vorrangig die Erben, Unterhaltspflichtige und sonstige Angehörige, auch wenn sie das mögliche Erbe ausgeschlagen haben.

Wo kann man die Anträge zur Übernahme der Bestattungskosten stellen?

  1. Wenn der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat: bei dem Sozialamt, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat.

  2. Wenn der Verstorbene keine Sozialhilfe bezogen hat: bei dem Sozialamt, dass für den Sterbeort des Verstorbenen örtlich zuständig ist.

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Es empfiehlt sich, vor der Beauftragung eines Bestattungsinstitutes und vor Antragstellung einen Beratungstermin im zuständigen Sozialamt zu vereinbaren. Dafür genügt in der Regel eine telefonische Beratung.

  • Sie müssen die Übernahme der Bestattungskosten schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.

Wichtiger Hinweis: Sofern es mehrere Bestattungsverpflichtete gibt, die die Kosten der Bestattung nicht tragen können, muss jeder Kostentragungspflichtiger einen separaten Antrag stellen!

  • Neben den Antragsunterlagen müssen Sie die Rechnung des Bestattungsunternehmens, die Gebührenrechnungen und Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise einreichen.
  • Wird ein Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten festgestellt, erhalten Sie als Antragsteller einen Bescheid. Darin wird mitgeteilt, in welcher Höhe Bestattungskosten übernommen werden. Der Betrag wird an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt, sofern Sie noch nicht in Vorleistung gegangen sind.

Wann kann ich einen Antrag stellen?

  • Sie sind zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.

  • Die verstorbene Person hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen.

  • Sie können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenen Mitteln tragen.

  • Die Kosten der Bestattung sind unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen.


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