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Stellungnahmen zu Fördermittelanträgen

Stellungnahmen zu Fördermittelanträgen von Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen.

Einige Förderinstitutionen setzen bei der Vergabe von Fördermitteln an Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen voraus, dass den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kreisverwaltung beizufügen ist. Dies gilt zum Beispiel für die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bei der Beantragung von Mitteln zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) oder für das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) bei der Beantragung von Mitteln zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE/LEADER).

Im Landkreis Uckermark werden solche Stellungnahmen durch das Amt für Kreisentwicklung und Beteiligungsmanagement erstellt. Die Beteiligung anderer Fachämter der Kreisverwaltung (z. B. des Umweltamtes oder des Bauordnungsamtes) erfolgt ebenfalls über das Amt für Kreisentwicklung und Beteiligungsmanagement.

Rechtsgrundlage(n)

Jeweilige Förderrichtlinie, z. B. :

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag zur Erstellung einer Stellungnahme kann formlos postalisch oder per Email an das Amt für Kreisentwicklung und Beteiligungsmanagement gerichtet werden.

Für die Erarbeitung einer Stellungnahme ist eine Kopie des vollständigen Förderantrages, einschließlich einer Vorhabensbeschreibung, eines Lageplanes und eines Firmenexposès, einzureichen.

Sollten im Einzelfall weitere Informationen benötigt werden, werden diese individuell nachgefragt. Die vom Unternehmen überlassenen Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und auf Wunsch wieder ausgehändigt.