Negativtest vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages
Das Negativattest soll vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages eingeholt werden und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur- und Flurstücksbezeichnung)
Formulare
- Antrag kann formlos eingereicht werden