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Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Kreisausbildung)

Der Landkreis ist nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg für die weiterführende Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren zuständig.

Im FTZ stehen deshalb drei Schulungsräume, die mit moderner Medientechnik ausgestattet sind, einen Aufenthaltsbereich zur Einnahme von Speisen, eine Atemschutzübungsanlage, ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 zur Ausbildungsunterstützung sowie Freiflächen für die Praxisausbildung zur Verfügung.