Inhalt

Fahrerlaubnis- Karteikartenabschrift beantragen

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.

Diese Dienstleistung benötigen Sie nur, wenn Sie nicht (mehr) in der Uckermark wohnen, aber Ihr Führerschein ursprünglich innerhalb des Landkreises ausgestellt wurde. Die für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle benötigt eine Karteikartenabschrift ebenfalls wenn,

  • Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder

  • Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen

Die Karteikartenabschrift wird direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesandt. Wenn Sie einen Wohnsitz im Ausland haben (EU oder EWR), wird Ihnen die Karteikartenabschrift an Ihre Wohnanschrift übersandt.

Voraussetzung für die Beantragung

  • Ihr Papierführerschein wurde im Landkreis Uckermark ausgestellt

  • Sie haben Ihren Wohnsitz von der Uckermark in ein anderes Bundesland oder in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR verlegt

Online-Antrag Karteikartenabschrift

Antrag auf Ausstellung und Übersendung einer Karteikartenabschrift

Ich bitte um Übersendung meiner Führerschein-Karteikartenabschrift an meine jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Mein bisheriger Führerschein wurde durch die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Uckermark ausgestellt.

Angaben zur ihrer Person

Angaben zur Fahrerlaubnisbehörde

Hinweis: Die Übersendung der Karteikartenabschrift an die Inhaberin bzw. den Inhaber der Fahrerlaubnis ist nicht zulässig.


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.