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Kulturförderung

Der Landkreis Uckermark fördert kulturell und künstlerisch tätige Vereine, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen, die durch ihre Initiativen und Projekte das kulturelle Leben in der Uckermark mitgestalten und entwickeln.

Die Förderung erfolgt auf Antrag gemäß der Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im kulturellen Bereich, in Kraft getreten am 01.04.2019.

Zuwendungsfähig sind nur solche Vorhaben, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Antrag wird nur angenommen, wenn die Maßnahme nach der Antragsstellung beginnt.

Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks (zum Beispiel Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. In der Regel werden Kosten für Planung (z. B. Architektenleistungen) und Genehmigungen bei Baumaßnahmen nicht gefördert.

Mit einem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn wird eine Anerkennung des Maßnahmezeitraums vor einer möglichen Bewilligung beantragt. Im Einzelfall kann das zuständige Amt Ausnahmen zulassen. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf eine Förderung. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Antragsteller in voller Höhe selbst, da der Antrag trotz vorzeitigen Maßnahmebeginns unter Umständen auch abgelehnt wird und keine Bewilligung von Fördermittel erfolgen kann oder Fördermittel unterhalb der Antragssumme bewilligt werden.

Formulare

  • Uckermark live (nicht-investiv)

    Antrag auf Förderung einer nicht-investiven Maßnahme im kulturellen Bereich

    z.B. kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzaufführungen, etc.

  • Uckermark publik (investiv)

    Antrag auf Förderung einer investiven Maßnahme im kulturellen Bereich

    z.B. Herausgabe von Einzelpublikationen und Anthologien
    Herausgabe von Kunstkatalogen, Erforschung, Darstellung und Publizierung regionaler Geschichte, Kunst und Kultur

  • Uckermark produktiv (investiv) sowie Wartung

    Antrag auf Förderung einer investiven Maßnahme im kulturellen Bereich

    z.B. Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen,
    Anschaffung von Kulturgütern, Ausgaben für die Errichtung und Erhaltung von Kulturstätten soweit sie dem eigentlichen kulturellen Zweck dienen sowie Projekte im Bereich »Kunst im öffentlichen Raum«

Dazugehörige Unterlagen:

Dokumente

Fördermöglichkeiten anderer Einrichtungen