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Datum: 29.11.2024

Verfahrenslotsen helfen Familien

Gesetzlicher Anspruch auf Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit Behinderung oder bei drohender Behinderung sowie fachliche Begleitung im Behördenprozess

Seit Juni gibt es im Jugendamt des Landkreises Uckermark ein zusätzliches Beratungsangebot. Jungen Menschen mit einer Behinderung oder bei drohender Behinderung steht ein gesetzlich festgeschriebener Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei allen Fragen der Eingliederungshilfe durch sogenannte Verfahrenslotsen zu.

„Das Beratungsangebot der Verfahrenslotsen ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich“, informiert Henryk Wichmann, 2. Beigeordneter des Landkreises Uckermark.

Frances Kirchner-Jahns und Pia Haferung, die beide eine Verwaltungsausbildung in der Kreisverwaltung Uckermark absolviert haben, nehmen diese Aufgabe wahr. Sie haben sich sowohl verwaltungsintern als auch extern mit Rehaträgern, Leistungsanbietern und Beratungsstellen ein enges Netzwerk aufgebaut.

Hintergrund der bundesweiten Einführung von Verfahrenslotsen ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das mit einem Stufenmodell bis 2028 die Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung im Jugendamt zusammenführt. Die Eingliederungshilfe ist eine Zusammenfassung der Leistungen zur Gleichstellung und umfasst alle Arten von Behinderung. Sie bietet verschiedene individuelle Hilfen, welche es den Betroffenen ermöglicht, trotz behinderungsbedingter Beeinträchtigungen ein vollwertiges Leben in der Gesellschaft zu führen.

„An die Verfahrenslotsen können sich junge Menschen bis 27 Jahre sowie deren Mütter, Väter oder sonstige Personensorge- und Erziehungsberechtigte wenden, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer vorhandenen oder drohenden körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung geltend machen oder für die eine solche in Betracht kommt. Die Verfahrenslotsen stehen dabei auf Wunsch von der Antragstellung über die Verwirklichung des Rechtsanspruches bis hin zur schlussendlichen Wahrnehmung der Eingliederungshilfeleistung unterstützend zur Seite. Möglich ist auch eine Begleitung als Vertrauensperson zu Gesprächen im Rahmen der Eingliederungshilfe mit anderen Behörden und Institutionen“, ergänzt Frances Kirchner-Jahns.

Sie können ebenfalls bei einem schon laufenden Hilfeprozess unterstützen, der vielleicht nicht den Vorstellungen des Leistungsberechtigten entspricht. Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass Verfahrenslotsen in ihrer Tätigkeit unabhängig sind. Das bedeutet, sie stehen ausschließlich hinter den Betroffenen und Angehörigen sowie deren individuellem Unterstützungsbedarf. Dennoch haben Sie als Teil der öffentlichen Verwaltung einen Überblick über Strukturen und Leistungen der Kreisverwaltung und können dadurch bestmöglich beraten.

Telefonisch sind die Verfahrenslotsen Frances Kirchner-Jahns und Pia Haferung über die Rufnummer (03984) 701148 zu den Sprechzeiten des Jugendamtes oder per E-Mail unter verfahrenslotse@uckermark.de zu erreichen. Weitere Informationen zu der Erreichbarkeit oder der Tätigkeit eines Verfahrenslotsen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises unter Leben, Soziales, Gesundheit sowie der Internetseite https://www.verfahrenslotse.org/.

Quelle: Landkreis Uckermark