200.000 Euro für Kulturelle Bildung und Partizipation
Innovativ, niedrigschwellig, kooperativ: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation. Im Rahmen der ersten Antragsrunde des Förderprogramms werden 24 neue Vorhaben mit einer Fördersumme in Höhe von knapp 200.000 Euro gefördert. Für eine zweite Runde können noch bis zum 15. Mai 2025 Anträge für Projektein der zweiten Jahreshälfte mit einer Laufzeit bis Ende 2025 gestellt werden. Nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2025/26 wird über diese Anträge entschieden.
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen, Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützigeInstitutionen. Die Projekte sollen Brandenburgerinnen und Brandenburger aller Altersstufen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt, Partizipation und Integration. In zwei Förderlinien werden zum einen einjährige Projekte mit einer Mindestfördersumme von 2.500 Euro und zum anderen mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit einer Mindestfördersumme von 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Anträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.
Im Rahmen der ersten Antragsrunde werden in diesem Jahr landesweit 23 einjährige Projekte – etwa in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 177.456 Euro sowie eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert. Die mehrjährige Maßnahme soll dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu entwickeln.
Die Fördergrundsätze für 2025 sowie die Antragsunterlagen sind unter www.plattformkulturellebildung.de abrufbar.
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildungunterstützt sie – mit Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde (Barnim) und Lübbenau (Oberspreewald-Lausitz) – Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Vorhaben der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse, bietet Weiterbildungsveranstaltungenan und vernetzt potenzielle Partner miteinander.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2024. Derzeit gilt eine vorläufige Haushaltsführung. Die finale Entscheidung über den Haushalt 2025 trifft das Parlament.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur