Inhalt
Datum: 13.03.2025

Verhandlungen zwischen Landkreisen und Krankenkassen werden in der Uckermark nicht zu Lasten der Bürger ausgetragen

„Es darf nicht sein, dass Menschen in einem medizinischen Notfall aus Angst vor eventuellen finanziellen Folgen für sich oder ihre Angehörigen nicht den Rettungsdienst anrufen. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Finanzierung der Rettungsdiensteinsätze wird im Landkreis Uckermark definitiv nicht auf dem Rücken und zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen“, versichert Landrätin Karina Dörk.

Hintergrund sind Kostensatzverhandlungen zwischen den Krankenkassen und den brandenburgischen Landkreisen und kreisfreien Städten, die Träger des Rettungsdienstes sind.

Die Kosten für sogenannte Fehlfahrten, also Einsätze bei denen sich vor Ort herausstellt, dass ein Transport der Patienten in ein Krankenhaus nicht erforderlich ist, wollen die Krankenkassen den Landkreisen bis zu einer Einigung zwischen den beiden Verhandlungsseiten nicht mehr erstatten.

„Diese Auseinandersetzungen führen wir mit den Krankenkassen und hoffen auf eine baldige Klärung. Aber kein Bürger im Landkreis Uckermark muss befürchten, dass er in einem solchen Fall von uns einen Gebührenbescheid erhält“, so Karina Dörk.

Quelle: Landkreis Uckermark