Fahrerlaubnisbehörde: Lichtbild für den Führerschein weiterhin auf Papier ausgedruckt nötig
Seit 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Ab diesem Datum dürfen Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden für die Beantragung von Identitätsdokumenten, wie zum Beispiel Aufenthaltstitel, nur noch digitale Lichtbilder entgegengenommen werden. Eine Ausnahme von den digitalen Lichtbildern ist der Führerschein – hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da der Gesetzgeber hier bisher kein digitales Foto vorgesehen hat.
Für Ihren Führerschein benötigen Sie daher weiterhin einfach ein normales, gedrucktes biometrisches Passfoto. Die neue Regelung zur digitalen Fotoübermittlung ab 1. Mai 2025 gilt hier nicht. Wenn Sie bereits ein Foto mit Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code) erhalten haben, kann dieses in der Fahrerlaubnisbehörde leider nicht verwendet werden. Bringen Sie bitte ein klassisches biometrisches Passfoto mit oder fügen Sie dieses Ihren Antragsunterlagen bei.
Quelle: Landkreis Uckermark