Bewerbungen für den diesjährigen Umweltschutzpreis des Landkreises Uckermark ab sofort möglich
Seit dem Jahr 2020 lobt der Landkreis Uckermark auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses aus dem Jahr 2019 einen mit 2.000 Euro dotierten Umweltschutzpreis aus. Ziel ist es, diejenigen zu ehren, die sich aktiv für den Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensräume einsetzen. Zudem soll der Preis dazu beitragen, noch mehr Menschen zu motivieren, sich ebenfalls für den Umweltschutz zu engagieren.
Bewerben können sich Einzelpersonen oder Gruppen, die sich ehrenamtlich z. B. für den Schutz von Arten und Lebensräumen, Umweltbildung, nachhaltige Ressourcennutzung, Klima- und Landschaftsschutz, die Aufwertung des Landschaftsbildes, Umweltverbesserungen in den Siedlungen und für die Schaffung von Grünbereichen oder die Reduzierung von Umweltbelastungen engagieren. Sie müssen ihren Wohnsitz oder ihren Wirkungskreis für die Belange des Umwelt- und Naturschutzes im Landkreis Uckermark haben.
Die Bewerbungsfrist für den Umweltschutzpreis 2025 endet am 30. Juni. Vorschläge müssen schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit dem Vermerk „Umweltschutzpreis“, an den Landkreis Uckermark, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau gesendet werden. Wichtig: Der Vorschlag muss vom Einreichenden unterschrieben sein.
Eine unabhängige Jury, bestehend aus der Landrätin, einem Vertreter der Sparkasse Uckermark als Stifterin des Preisgeldes sowie dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirates des Landkreises Uckermark, wird den Preisträger auswählen. Die Preisverleihung soll voraussichtlich im Oktober-Kreistag erfolgen.
2024 wurde der Umweltschutzpreis an zwei Projekte verliehen:
Eva Theiß wurde für ihre Arbeit zur Wiedervernässung eines Feuchtbiotops ausgezeichnet und der Gemeindeförderverein Randowtal e. V. wurde für seine nachhaltigen Projekte auf dem Räuberberg mit dem Sonderpreis der Uckermärkischen Dienstleistungsgesellschaft mbH gewürdigt.
Weitere Informationen zum Umweltschutzpreis können auf der Internetseite des Landkreises Uckermark nachgelesen werden.
Quelle: Landkreis Uckermark