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Datum: 30.10.2025

Tierseuchenallgemeinverfügung - Anordnung der Aufstallung von Geflügel

zum Schutz gegen die Geflügelpest (hochpathogenes aviäres Influenza-Virus) im Landkreis Uckermark

Aufgrund des Auftretens der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) im Wildvogelbestand des Landkreises Uckermark sowie umliegenden Landkreisen ordne ich auf der Grundlage von Artikel 70 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 55 Abs. 1 d) der Verordnung (EU) 2016/429 sowie § 13 Abs. 2 der Geflügelpest-Verordnung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel Folgendes an: