Verdacht bestätigt: Geflügelpest in einem Gänsebestand festgestellt
Nachdem vor einigen Tagen bereits mehrere Wildvögel im Landkreis Uckermark positiv auf das H5N1-Virus getestet wurden, hat die Geflügelpest jetzt auch eine gewerbliche Geflügelhaltung erreicht.
In einem Gänsebetrieb mit ca. 950 Tieren im Bereich Lychen waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber unverzüglich das Veterinäramt des Landkreises Uckermark informiert. Der Bestand wurde sofort durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt und die vorgesehenen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest angeordnet. Der Tierbestand wurde tierschutzgerecht getötet und unschädlich entsorgt.
In Kürze wird eine Tierseuchenallgemeinverfügung veröffentlicht, mit der um den Ausbruchsort eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet wird. In diesen Zonen gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen.
„Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend. Deshalb hat der Schutz der Tiere in den Geflügelhaltungen Priorität. Die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen – also Hygiene, Reinigung und Desinfektion – müssen unbedingt von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern eingehalten werden. Nur so können wir verhindern, dass sich der Erreger weiter ausbreitet. Sollten Geflügelhalter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises zu melden, appelliert Henry Strathmann, stellvertretender Amtstierarzt des Landkreises Uckermark.
Zum Schutz der Hausgeflügelbestände wurde für den gesamten Landkreis Uckermark eine Aufstallungsanordnung erlassen, die am 2. November in Kraft tritt.
Quelle: Landkreis Uckermark