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Datum: 04.11.2025

Verlängerung der Gültigkeit des Jagdscheins frühzeitig beantragen

Das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Uckermark bittet alle Jägerinnen und Jäger, die ihren Jagdschein zum 1. April des Folgejahres verlängern möchten, bis spätestens 25. November des laufenden Jahres einen Antrag bei der unteren Jagdbehörde zu stellen.

Grundlage dafür ist ein Erlass des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zur „Zuverlässigkeitsprüfung im Rahmen der Erteilung von Jagdscheinen“ vom 09.10.2025.

Um die rechtzeitige Erteilung der Jagdscheine zum Beginn des Jagdjahres sicherstellen zu können, sind die Abfragen zur Zuverlässigkeitsprüfung Anfang Dezember des Jahres für das Folgejahr an die Waffenbehörde zu übermitteln.

Die Antragstellung kann per E-Mail, postalisch und persönlich erfolgen. Das Antragsformular steht im Internet zur Verfügung (Jagdschein Erteilung/Landkreis Uckermark). Bei persönlicher Beantragung wird um Online-Terminbuchung ( https://termine.uckermark.de/Jagd-Fischereischein/Jagdschein/ ) gebeten. Eine Vorlage weiterer Dokumente ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig. Rückfragen können über jagdbehoerde@uckermark.de an die Mitarbeiter der unteren Jagdbehörde gestellt werden.

Quelle: Landkreis Uckermark