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Datum: 03.12.2025

Wahl der Landrätin/des Landrats 2026 - Einreichung von Wahlvorschlägen

Gemäß § 83 in Verbindung mit § 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) gibt der Kreiswahlleiter des Landkreises Uckermark Folgendes bekannt:

Aufgrund der Festsetzung der Termine für die Haupt- und etwaige Stichwahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Uckermark durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 13. Oktober 2025 findet die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Uckermark am Sonntag, den 19. April 2026, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt. Sollte keine absolute Mehrheit erreicht werden, erfolgt eine Stichwahl am Sonntag, den 10. Mai 2026, ebenfalls von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen gemäß § 69 Abs. 2 BbgKWahlG spätestens bis zum Donnerstag, dem 12. Februar 2026, 12:00 Uhr, bei dem Kreiswahlleiter des Landkreises Uckermark schriftlich eingereicht werden.

Kreisverwaltung Uckermark
Kreiswahlleiter
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau

Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber:innen eingereicht werden. Auch Listenvereinigungen (gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Gruppen) sind möglich.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an Wahlvorschläge, Unterstützungsunterschriften, Wählbarkeitsvoraussetzungen und dem Verfahren finden Sie in der vollständigen Wahlbekanntmachung sowie auf der Website des Landkreises: www.uckermark.de/wahlen 

Quelle: Landkreis Uckermark