Gesundheitsamt mit neuem Service Infektionsschutzbelehrung online - einfach und schnell
Für alle, die erstmalig Speisen in gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu achten. Danach müssen sich Beschäftigte einer sogenannten Infektionsschutzbelehrung unterziehen. Diese Schulung für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurde im Gesundheitsamt viele Jahre als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Ab sofort bieten die Mitarbeiter nunmehr die Hygienebelehrung über ein digitales Verfahren im Online-Modus an.
Wir sind froh, die seitens des Infektionsschutzgesetzes vorgeschriebene Schulung ab sofort auf einer Internet-Plattform anbieten zu können. Damit haben wir einen bürgerfreundlichen Service eingerichtet, so Amtsleiterin Susanne Krasemann.
Über das Verfahren können Termine für die Infektionsschutzbelehrung innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 26 unterschiedlichen Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates. Interessenten finden alle Informationen auf der Webseite https://www.uckermark.de/Infektionsschutzbelehrung
Die Infektionsschutzbelehrung kann selbstverständlich weiterhin auch in der gewohnten Form vor Ort im Gesundheitsamt durchgeführt werden.
Quelle: Landkreis Uckermark