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Datum: 06.01.2026

Landwirtschaftlicher Grundstückverkehr in Rosenow

Bei der Genehmigungsbehörde ist die Genehmigung eines Grundstückkaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen beantragt worden.

Möglicherweise ist der Erwerber als Nichtlandwirt einzustufen, so dass die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens i.S.d. Gesetzes bedeuten könnte, wenn zusätzlich ein dringend aufstockungsbedürftiger, leistungsfähiger Landwirt die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages erwerben will.

Landwirte, die die kaufgegenständliche Fläche zur Eigenbewirtschaftung benötigen und deren Unternehmen in betrieblichem Zusammenhang zu diesen Flächen steht, können ihr Erwerbsinteresse erklären.

Beschreibung
Details
Eingangsdatum Antrag:
05.01.2026
Lage des Kaufgegenstandes:
Gemeinde Boitzenburger Land
Gemarkung:
Rosenow
Flur:
2
Gesamtgröße des Kaufgegenstandes:
26,74 Hektar
Anteile der Nutzungsarten:
22,78 Hektar Ackerland

3,96 Hektar Unland, Holzung
Termin der Rückmeldung:
21.01.2026

Nähere Angaben zum Kaufgegenstand werden den erwerbsinteressierten Landwirten durch das Landwirtschafts- und Umweltamt nach Abgabe der schriftlichen Erklärung des Erwerbsinteresses per Online-Formular oder per PDF-Formular an amt68@uckermark.de bzw. Telefax 03984 70-4599 mitgeteilt

Quelle: Landkreis Uckermark