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Datum: 19.01.2026

Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit 2026

Für das Jahr 2026 wurden durch das Land Brandenburg wieder Landesmittel zur Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.
Interessierte Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe können bis zum 20.02.2026 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung beim Jugendamt des Landkreises Uckermark stellen.

Mit einer Beratungstätigkeit können nur Beratungsträger beauftragt werden, die beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport registriert sind und über eine Zulassung verfügen. Eine entsprechende Übersicht kann beim Jugendamt abgefordert werden.
Für die Vergabe der Mittel sind die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport entwickelten Grundsätze der Förderung zu beachten.

Grundsätzlich nicht gefördert werden Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Supervisionen für die Fachkräfte.

Die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter finden Sie hier: »Antrag auf Förderung von Beratungsangeboten«.

Weitere Informationen zu diesem Programm sind beim Jugendamt des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau, Tel.-Nr. 03984 70-2651 erhältlich.

Quelle: Landkreis Uckermark