Informationen der unteren Jagdbehörde
Die untere Jagdbehörde des Landkreises Uckermark informiert die Jägerinnen und Jäger, die bis zum 12.01.2026 einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit ihres Jagdscheins zum 01.04.2026 gestellt haben, dass die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist.
Sofern der Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung vorliegt, kann die Gültigkeit der Jagdscheine ab sofort verlängert werden. Der Jagdschein ist der unteren Jagdbehörde für die entsprechende Eintragung vorzulegen.
Die Verlängerung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Dafür sollte über https://termine.uckermark.de/jagdschein ein Termin gebucht werden. Zu beachten ist, dass der gebuchte Termin in der Bestätigungsmail auch tatsächlich bestätigt werden muss. Pro Vorgang ist eine Terminbuchung erforderlich.
Sollte ein neuer Jagdschein ausgestellt werden müssen, ist zusätzlich ein Passbild mitzubringen.
Quelle: Landkreis Uckermark