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Datum: 19.09.2023

Interessenbekundungsverfahren

zur Bildung einer externen Koordinierungs- und Fachstelle für Demokratieangelegenheiten im Lokalen Aktionsplan Uckermark (LAP Uckermark)

Ausgangslage und Ziel des Interessenbekundungsverfahrens

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert seit 2015 deutschlandweit Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt verbessern, Demokratie und Vielfalt fördern und sich gegen demokratiefeindliche Tendenzen richten. Anfang 2020 ist das Bundesprogramm in die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) gegangen. Die Ziele des Bundesprogramms sind: Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen. Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend.
Im Rahmen des Förderprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) setzt der Landkreis Uckermark im Programmbereich „Partnerschaft für Demokratie“ den Lokalen Aktionsplan Uckermark um.

Die finanzielle Steuerung und die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel obliegen dabei dem örtlichen Jugendamt als federführendem Amt. Diese Aufgabe stützt sich auf die Verpflichtung aus den Programmleitlinien, wonach jede Partnerschaft für Demokratie über ein in der kommunalen Verwaltung angesiedeltes federführendes Amt verfügen muss.

Des Weiteren wurde für die Aufgabenerfüllung eine externe Koordinierungs- und Fachstelle durch einen freien Träger eingerichtet. Die externe Koordinierungs- und Fachstelle übernimmt die Gesamtkoordinierung des „Lokalen Aktionsplans Demokratie Uckermark“ innerhalb der Partnerschaften für Demokratie in Zusammenarbeit mit dem federführenden Amt, dem Begleitausschuss und weiteren Akteur/-innen der Partnerschaft. Sie ist Erstansprechpartner bei Problemlagen des Handlungsbereichs unter Berücksichtigung der entsprechenden Weiterleitung an die zuständigen Mitarbeiter/-innen des Landkreises Uckermark.

Für die Sicherstellung der Aufgaben einer externen Koordinierungs- und Fachstelle werden anteilig Bundesmittel im Rahmen des Förderprogramms bereitgestellt. Hiervon können die Personalkosten und auch Sachkosten der Koordinierungsstelle finanziert werden. Die zur Verfügung stehenden Gesamtausgaben zur Förderung des LAP Uckermark im Jahr 2024 belaufen sich auf 177.778 EUR, vorbehaltlich der Bewilligung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bundesregiestelle). Die Personal- und Sachkosten für eine externe Koordinierungs- und Fachstelle können laut der Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ dabei höchstens 50 v. H. der Gesamtausgaben betragen. Das sind Mittel in Höhe von 88.889,00 EUR.

Die Kooperationsbeziehung zwischen dem bisher für die Koordinierungs- und Fachstelle zuständigen Träger wurde einvernehmlich beendet, weshalb ein kurzfristiger Wechsel des Auftragnehmers erforderlich ist und interessierte Träger sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für die Übernahme der Aufgabe bewerben können.

Zugangsvoraussetzungen des Trägers

  • Der interessierte Träger sollte ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sein oder über langjährige Erfahrungen in der Demokratiebildung bzw. Politischen Bildung verfügen. Kompetenzen im Fördermittelmittel- und Projektmanagement sind zwingend erforderlich.

  • Der Träger muss sich mit den programmatischen Zielen des LAP Uckermark identifizieren können.

  • Er muss bereit sein, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Uckermark abzuschließen, in der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner dargelegt sind.

  • Der Träger muss eine kontinuierliche Besetzung der Koordinierungs- und Fachstelle durch qualifiziertes Fachpersonal mit mindestens einem Stellenanteil von 0,5 VZE sicherstellen können.

  • Der Träger sollte über eine Geschäftsstelle im Landkreis Uckermark und über hohe Netzwerkkompetenzen im regionalen Feld der Akteursstrukturen verfügen.

  • Der Träger muss über die erforderliche betriebswirtschaftliche Zuverlässigkeit verfügen, d. h. eine ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung vorweisen können.

Abgabe der Interessenbekundung

Interessierte gemäß Punkt 2 werden gebeten, ihr Interesse an der Trägerschaft zur Bildung einer externen Koordinierungs- und Fachstelle im Rahmen des LAP Uckermark schriftlich formlos bis zum 27. September 2023 (Posteingang 12:00 Uhr) in einem verschlossenen Umschlag oder per Email im PDF-Format (sekretariat-jugendamt@uckermark.de) gegenüber dem Jugendamt des Landkreises Uckermark (Landkreis Uckermark, Jugendamt, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau) zu bekunden.
Verspätet eingegangene Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.

Der Interessenbekundung ist ein maximal drei Seiten umfassendes schriftliches Kurzkonzept zur Vorstellung des Trägers und zur Umsetzungsstrategie beizufügen.

Die Bildung der externen Koordinierungs- und Fachstelle ist zum 01.11.2023 vorgesehen.

Kontakt/Rückfragen:

SG Jugendförderung / Kita

Jugendamt

Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau


Prenzlau, 15.09.2023

gez.
Stefan Krüger
Amtsleiter
Jugendamt
Landkreis Uckermark

Quelle: Landkreis Uckermark