Datum: 16.04.2021

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

16.04.21
Überschreitung des Inzidenzwertes führt zu weiteren Schutzmaßnahmen

Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat der Landkreis Uckermark am 16. April 2021 den Grenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

mehr





Weitere aktuelle Meldungen finden Sie hier ...

 
  • direkt zur Quicknavigation
  • direkt zum Hauptmenu
  • direkt zur Volltextsuche
  • direkt zum Untermenu
  • direkt zum Seiteninhalt

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Quicknavigation

Kontakt
Kontakt
Impressum
Impressum

Datenschutz
Sitemap
Sitemap

E-Kommunikation
Wappen Landreis Uckermark s/w

Login Ratsinformationsdienst


Barrierefreiheit
18.04.2021


Hauptmenu

Quicknavigation
Startseite
Breitbandausbau
Bürgerservice
Auf einen Blick
Unser Landkreis
Verwaltung
Kreispolitik
Karriere
Wirtschaft
Kreisentwicklung
Regionalmarke
Suche

Volltextsuche

Bürgerservice
BreitbandausbauJobcenter UckermarkHilfe für FrauenBildungstättenPlanen / Bauen / Wohnen / DenkmalschutzWirtschaftsförderungBildungKulturGesundheit und VerbraucherschutzKinder, Jugend & SportLandwirtschaft, Umwelt und NaturschutzSicherheit, Ordnung und VerkehrSozialesRechtsfragen / Allgemeine Verwaltung

Corona-Bürgertelefon
CORONA
-
BÜRGERTELEFON

03984 - 70 2222


kfz_high

Kfz-Zulassung

Termin buchen


Baustellen

Baustellen


Waldbrandwarnstufe

Warnstufen

Seiteninhalt




Kraftfahrzeug-Zulassung

Informationen zum Datenschutz [PDF-Dokument: 201 kB]


Tel.: 03984/70 -1336
Fax: 03984/70 - 3699
E-Mail: ordnungsamt@uckermark.de

Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten der Fahrzeugzulassung und den entsprechenden Voraussetzungen finden Sie in der neuen Mitteilung der Zulassungsbehörde vom 20.07.2020.

Terminvereinbarung


Für Privatkunden bieten wir die Möglichkeit der Terminreservierung an. Hierfür nutzen Sie bitte die Online-Terminbuchung

>>>Online-Terminbuchung<<<





Darüber hinaus können Sie auch direkt vom Service der Internetbasierte Fahrzeugzulassung Gebrauch machen


Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer entnehmen Sie bitte folgendem Link: Bundeszollverwaltung - Kraftfahrzeugsteuer

 
Nutzen Sie bitte nur beiliegendes SEPA-Lastschriftmandat: SEPA-Lastschriftmandat oder nutzen Sie das Online-Formular 032021 auf den Seiten der Bundeszollverwaltung.

 

Die Kreisverwaltung bietet Ihnen den Service der Onlinereservierung sowohl für Wunsch-, als auch für Serienkennzeichen über das folgende Verfahren an: Wunschkennzeichen.

Die Funktion Bankbriefauskunft kann benutzt werden um festzustellen, ob der Fahrzeugbrief durch die Bank bereits bei der Zulassungsstelle hinterlegt wurde. Wird nach eingeben der Briefnummer der Bankbrief gefunden, hat der Bürger ab sofort die Möglichkeit, seinen Zulassungsvorgang bei der Kfz.-Zulassungsstelle zu erledigen.



Zuständige Behörde:

SG Straßenverkehr
Kreisverwaltung Uckermark
Ordnungsamt
SG Straßenverkehr
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1036

Fax:
03984 70-3699

E-Mail:
ordnungsamt@uckermark.de



Kontakt:

Kfz-Zulassungsbehörde
Kreisverwaltung Uckermark
Ordnungsamt
SG Straßenverkehr
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1536, 70-2336, 70-1132

Fax:
03984 70-3699

E-Mail:
ordnungsamt@uckermark.de



Text überspringen

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

Straßenverkehrszulassungsordnung
Richtlinien zur StVZO
Fahrzeugzulassungsverordnung

Weitere Informationen

Informationen zur Beantragung von Kurzzeitkennzeichen

Voraussetzungen zur Beantragung von Kurzzeitkennzeichen

Informationen zur Verwendung von Roten Dauerkennzeichen:

Merkblatt - rote Kennzeichen für Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer [PDF-Dokument: 40 kB]

Merkblatt - rote Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung [PDF-Dokument: 42 kB]

Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?

Gebühren werden nach der Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Je nach Geschäftsvorfall können diese zwischen 5 EUR und 60 EUR betragen

Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?

Bei der Zulassung, Bearbeitung und Änderung von Halter- bzw. Kraftfahrzeugdaten sind folgende Unterlagen immer vorzulegen: 

  • Personalausweis im Original oder Reisepass i.V.m. einer Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) - bei juristischen Personen auch den Personalausweis o. Reisepass i.V.m. einer Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Vertretungsberechtigten oder Prokuristen
  • Kraftfahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht erforderlich bei Umzug innerhalb der Uckermark) 
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • letzte Bescheinigung des Untersuchungsberichts der Hauptuntersuchung (HU)
  • Kfz.-Schild bei Umkennzeichnung, Verlust, Diebstahl und Stillegung des Kraftfahrzeuges
  • Versicherungsbestätigung (eVB - früher Doppelkarte)
  • Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich, wenn im Auftrag eines Dritten gehandelt wird. Nicht beglaubigte Kopien werden nicht anerkannt.

SEPA-Lastschriftmandat für das Hauptzollamt [PDF-Dokument: 116 kB]


Verfügbare Formulare:

  • SEPA-Lastschriftmandat für das Hauptzollamt
    (PDF / 116 kB anzeigen)
     
  • Antrag auf Zulassung - Umschreibung eines Kfz
    (DOCX / 45 kB anzeigen)
     
  • Antrag auf Zuteilung roter Kennzeichen
    (DOCX / 29 kB anzeigen)
     
  • Antrag auf Verlängerung der Zuteilung von roten Kennzeichen
    (DOCX / 30 kB anzeigen)
     
  • Bevollmächtigung zur Nutzung eines Fahrzeuges / Upowaznienie do uzywania pojazdu
    (PDF / 16 kB anzeigen)
     
  • Einwilligung gesetzlicher Vertreter zur Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige
    (PDF / 6 kB anzeigen)
     
  • Allgemeine Betriebserlaubnis Moped
    (PDF / 49 kB anzeigen)
     
  • Verlusterklärung
    (PDF / 1,8 MB anzeigen)
     
  • Antrag_auf_Zuteilung roter 07er Kennzeichen
    (PDF / 21 kB anzeigen)
     
  • Antrag_auf_Verlängerung 07er Kennzeichen
    (PDF / 21 kB anzeigen)
     

 

 

 

 
Zurück zur vorhergehenden Seitezurück Zum SeitenanfangSeitenanfang Seite druckenSeite drucken