Datum: 16.04.2021

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

16.04.21
Überschreitung des Inzidenzwertes führt zu weiteren Schutzmaßnahmen

Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat der Landkreis Uckermark am 16. April 2021 den Grenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

mehr





Weitere aktuelle Meldungen finden Sie hier ...

 
  • direkt zur Quicknavigation
  • direkt zum Hauptmenu
  • direkt zur Volltextsuche
  • direkt zum Untermenu
  • direkt zum Seiteninhalt

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Quicknavigation

Kontakt
Kontakt
Impressum
Impressum

Datenschutz
Sitemap
Sitemap

E-Kommunikation
Wappen Landreis Uckermark s/w

Login Ratsinformationsdienst


Barrierefreiheit
19.04.2021


Hauptmenu

Quicknavigation
Startseite
Breitbandausbau
Bürgerservice
Auf einen Blick
Unser Landkreis
Verwaltung
Kreispolitik
Karriere
Wirtschaft
Kreisentwicklung
Regionalmarke
Suche

Volltextsuche

Bürgerservice
BreitbandausbauJobcenter UckermarkHilfe für FrauenBildungstättenPlanen / Bauen / Wohnen / DenkmalschutzWirtschaftsförderungBildungKulturGesundheit und VerbraucherschutzKinder, Jugend & SportLandwirtschaft, Umwelt und NaturschutzSicherheit, Ordnung und VerkehrSozialesRechtsfragen / Allgemeine Verwaltung

Corona-Bürgertelefon
CORONA
-
BÜRGERTELEFON

03984 - 70 2222


Terminbuchung

Online-Terminbuchung


kfz_high

Kfz-Zulassung

Termin buchen


Baustellen

Baustellen


Seiteninhalt




Elterngeld

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages gewährleisten zu können, reichen Sie den Antrag möglichst innerhalb von 2 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes ein. Fehlende Unterlagen können jederzeit nachgereicht werden.

Zuständige Behörde:

Jugendamt
Kreisverwaltung Uckermark
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1151

Fax:
03984 702199

E-Mail:
sekretariat-jugendamt@uckermark.de



Kontakt:

Bereich Elterngeld
Kreisverwaltung Uckermark
Jugendamt
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
1. Buchstaben des Nachnamen des Kindes A-L 03984 70-3651

Telefon:
1. Buchstaben des Nachnamen des Kindes M-Z 03984 70-4151

Fax:
03984 70-2199

E-Mail:
sekretariat-jugendamt@uckermark.de



Text überspringen

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

nur nach Vereinbarung

Freitag

08:00 - 11:30 Uhr
 

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (I.Buch)
  • Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (X. Buch) 

Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?

Bei der Festsetzung des Elterngeldes handelt es sich um eine gebührenfreie Leistung

Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?

  • Geburtsbescheinigung des Standesamtes mit dem Vermerk  „für amtliche Zwecke gebührenfrei"
  • Bescheid der Krankenkasse über den Bezug von Entbindungs- oder Mutterschaftsgeld
  • Beleg über den Zuschuss des Arbeitgebers zum Entbindungs- oder Mutterschaftsgeld (Anlage 1)
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, die alle im Haushalt lebenden Personen aufführt
  • Kopie des Ausländerausweises, des Aufenthaltstitels, der Aufenthaltserlaubnis oder der Niederlassungserlaubnis 
  • Adoptionsbeschluss bzw. Bescheinigung der Adoptionsvermittlungsstelle zur Vorlage bei der Bundeselterngeldstelle oder Pflegeerlaubnis
  • gerichtliche Feststellung der Vaterschaft oder Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten (bei Beantragung von einer nicht sorgeberechtigten Person) oder Sorgerechturkunde 
  • Bestätigung der gemeldeten Elternzeit  vom Arbeitgeber des Antragstellers (Anlage 2) 
  • Nachweis des Einkommens je antragstellendem Elternteil 
    • aus nichtselbständiger Tätigkeit: Einkommensbestätigung des Arbeitgebers für den maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz (Lohn- und Gehaltsabrechnungen) 
    • aus selbständiger Tätigkeit: Gewinnberechnung entsprechend § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz für den maßgeblichen Zeitraum oder Steuerbescheid des letzten Veranlagungszeitraumes, wenn die selbstständige Tätigkeit während des gesamten maßgeblichen Zeitraumes vor der Geburt, als auch während des gesamten letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraumes ausgeübt wurde 
    • aus selbständiger Tätigkeit: Beitragsbescheide zu den gesetzlichen Pflicht-Sozialversicherungen oder zur privaten Sozialversicherung (KV, PV, RV, AV) und zu berufsständischen Versorgungswerken (Anwalts- , Ärzte-, Architektenkammer, Knappschaften)
    • aus Teilzeittätigkeit während der Elternzeit: Einkommensbestätigung des Arbeitgebers für jeden einzelnen Monat innerhalb der beantragten Elternzeit (Anlage 2) 
  • Ärztliche Bescheinigung über schwangerschaftsbedingte Krankheiten 
  • Nachweis über sonstige Leistungen (z. B. Bescheide über Elterngeld eines älteren Kindes, Arbeitslosengeld I, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Überbrückungsgeld, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Altersrente,
  • Verdienstausfallentschädigung, vergleichbare Leistungen privater Versicherungen sowie ausländische Entgeltersatzleistungen)
  • steuerliche Identifikationsnummer (immer nur vom jeweiligen Antragsteller/von der jeweiligen Antragstellerin)
  • Einkommensteuerbescheide beider Eltern aus dem Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr (z. B. Geburt liegt im Jahr 2016, dann Einkommensteuerbescheide für das Kalenderjahr 2015)

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?

Antrag auf Bundeselterngeld und die dazugehörigen Vordrucke / Anlagen.

Informationsmaterial

  • Informationsblatt zur Elternzeit [PDF-Dokument: 97 kB]

Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Informationsblatt DSGVO im Jugendamt [PDF-Dokument: 329 kB]

Unterlagen für Geburten ab dem 01.07.2015

Antrag auf Elterngeld nach dem BEEG für Geburten ab 01.07.2015 [Word-Dokument: 60 kB]

Anlagen zum Antrag auf Elterngeld [PDF-Dokument: 114 kB]

Anlage 1 BEEG Mutterschaftsgeld [Word-Dokument: 18 kB]

Anlage 2 BEEG Elternzeit [Word-Dokument: 19 kB]

Anlage 3 BEEG Gewerbetreibende/Selbstständige/Land- und Forstwirtschaft [Word-Dokument: 21 kB]

Anlage 4 BEEG Tabelle Inanspruchnahme Elterngeld [Word-Dokument: 36 kB]

Bescheinigung der Ausländerbehörde [Word-Dokument: 25 kB]

Unterlagen für Geburten ab dem 01.04.2021

Elterngeld-Antragsformular Land Brandenburg ab 01.04.2021 [PDF-Dokument: 7,6 MB]

 

 

 

 
Zurück zur vorhergehenden Seitezurück Zum SeitenanfangSeitenanfang Seite druckenSeite drucken