Die Bundesregierung unterstützt Solo-Selbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen.
Die nochmals verbesserte Überbrückungshilfe III gilt bis Juni 2021. Steuerliche Erleichterungen, Garantien und Bürgschaften werden ebenfalls verlängert.
FAQs zu Hilfen und Beihilfefragen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Corona-Wirtschaftshilfen 2020/21 Überblick [PDF: 689 kB]
Corona-Wirtschaftshilfen 2020/21 – Kontakt im Landkreis Uckermark
Ansprechpartner in der ICU GmbH
Ansprechpartnerin im Landkreis Uckermark