Datum: 16.04.2021

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

16.04.21
Überschreitung des Inzidenzwertes führt zu weiteren Schutzmaßnahmen

Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat der Landkreis Uckermark am 16. April 2021 den Grenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

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Das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus (Subtyp H5N8) wurde durch virologische Untersuchungen bei einer Saatgans in Gartz/Oder nachgewiesen.

Seit Oktober 2020 tritt verstärkt die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest oder Vogelgrippe) bei Wildvögeln in Deutschland auf, vor allem an Nord- und Ostseeküste. Neue Meldungen über infizierte Wildvögel aus Süddeutschland, Sachsen, Berlin und Brandenburg weisen jedoch darauf hin, dass sich das Virus überregional ausbreitet.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände als hoch ein. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gab es bereits mehrere Geflügelpestfälle beim Hausgeflügel.

Im Land Brandenburg wurden bisher vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt und vom nationalen Referenzlabor FLI bestätigt.

Daher gilt es, Übertragungen auf Hausgeflügelbestände unter allen Umständen zu verhindern; der Kontakt zu Wildvögeln muss unterbunden werden. Auf der Grundlage der Risikoeinschätzung des FLI und in Abstimmung mit den anderen Landkreisen wurden deshalb bereits am 13.12.2020 durch eine Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Uckermark eine risikoorientierte Stallpflicht und weitere Schutz-maßnahmen angeordnet.

Zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sind alle Geflügelhalter aufgefordert, sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Insbesondere ist die in Risikogebieten angeordnete Stallpflicht strikt einzuhalten.

Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen.

Das Gesundheits- und Veterinäramt weist erneut auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Sofern Bürgerinnen und Bürger ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten, bitten wir, das zuständige Gesundheits- und Veterinäramt zu benachrichtigen.


Gesundheits- und Veterinäramt
Kreisverwaltung Uckermark
Karl- Marx- Straße 1

17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1153

Fax:
03984 703453

E-Mail:
gesundheitsamt@uckermark.de



 
 
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