Bundestagswahl 2002
Ergebnisse | Termin | Rechtsgrundlagen | Wahlkreis | Wahlvorschläge | Wahlleiter | Vordrucke | Hintergrundinformationen | Bekanntmachungen
Ergebnisse |
Termin |
22.September 2002
Rechtsgrundlagen |
Wahlkreis |
Der Bundestags- Wahlkreis 57 (Bezeichnung: Uckermark-Barnim I) umfaßt den gesamten Landkreis Uckermark sowie vom Landkreis Barnim die amtsfreien Gemeinden Eberswalde und Finowfurt sowie die Ämter Britz-Chorin, Groß Schönebeck (Schorfheide), Joachimsthal (Schorfheide) und Oderberg. |
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag haben Sie 2 Stimmen: Mit der Erststimme können Sie einen Wahlkreisabgeordneten wählen, mit der Zweitstimme eine Landesliste einer Partei.
Im Wahlkreis 57 haben Sie die Möglichkeit, zwischen folgenden Wahlvorschlägen zu wählen:
Erststimme | Zweitstimme | |
Meckel, Johannes-Markus (SPD) | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | |
Wichmann, Henryk (CDU) | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | |
Weiss, Roy (PDS) | Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) | |
Gorontzi, Eckhard (GRÜNE/B90) | BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE/B90) | |
Bohn, Winfried (FDP) | Freie Demokratische Partei (FDP) | |
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) | ||
DIE GRAUEN- Graue Panther (GRAUE) | ||
Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill) | ||
Dr.Spangenberg, Günther (Freier Wähler) | ||
Details zu den Vorschlägen für den Wahlkreisabgeordneten | Alle Bewerber auf den Landeslisten der Parteien |
Wahlleiter |
Kreiswahlleiter: | Stellvertreterin: |
Herr Heiko Streich | Frau Ilona Sponner |
Kreisverwaltung Uckermark Karl-Marx-Straße 1 17291 Prenzlau |
Kreisverwaltung Barnim Heegermühler Straße 75 16225 Eberswalde |
Telefon: 03984/701610 Fax: 03984/704199 e-Mail: landkreis@uckermark.de |
Telefon: 03334/214774 Fax: 03334/214880 |
Bundeswahlleiter | Landeswahlleiter | Kreiswahlleiter im Land Brandenburg
Vordrucke |
Kreiswahlvorschläge sind beim Kreiswahlleiter einzureichen. Die dafür erforderlichen Vordrucke werden auf Anforderung kostenfrei vom Kreiswahlleiter zur Verfügung gestellt. Es werden benötigt:
Zusätzlich für Parteien:
Sofern Unterstützungsunterschriften beigebracht werden müssen, so sind die dafür erforderlichen Vordrucke (Anlage 14 BWO) in jedem Fall beim Kreiswahlleiter anzufordern.
Hintergrundinformationen |
Bekanntmachungen |
(Neue Bekanntmachungen zuerst.)
Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 57
Wahl des 15.Deutschen Bundestages am 22.September 2002
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für den Wahlkreis 57
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.9.2002 das endgültige Ergebnis der Wahl zum 15.Deutschen Bundestag im Wahlkreis 57 festgestellt. Gemäß § 79 Abs.1 Nr.1 der Bundeswahlordnung (BWO) mache ich das Ergebnis nachfolgend bekannt.
Zahl der Wahlberechtigten: |
179.647 |
|
Zahl der Wähler/ Wahlbeteiligung: |
126.778 |
70,57% |
Zahl der ungültigen Erststimmen: |
2.135 |
1,68% |
Zahl der gültigen Erststimmen: |
124.643 |
98,32% |
Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen: |
||
Johannes-Markus Meckel (SPD) |
61.451 |
49,30% |
Henryk Wichmann (CDU) |
26.629 |
21,36% |
Roy Weiss (PDS) |
25.545 |
20,49% |
Eckhard Gorontzi (GRÜNE/B90) |
2.656 |
2,13% |
Winfried Bohn (FDP) |
6.323 |
5,07% |
Dr.Günter Spangenberg (Freier Wähler) |
2.039 |
1,64% |
Zahl der ungültigen Zweitstimmen: |
1.888 |
1,49% |
Zahl der gültigen Zweitstimmen: |
124.890 |
98,51% |
Zahl der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen: |
||
SPD |
60.660 |
48,57% |
CDU |
25.822 |
20,68% |
PDS |
23.249 |
18,62% |
GRÜNE/B90 |
4.130 |
3,31% |
FDP |
6.397 |
5,12% |
NPD |
1.779 |
1,42% |
GRAUE |
583 |
0,47% |
Schill |
2.270 |
1,82% |
Name des gewählten Wahlkreisbewerbers: Johannes-Markus Meckel
Prenzlau, den 25.9.2002
gez. Streich
Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 57
Öffentliche Bekanntmachung zur Bundestagswahl am 22.September 2002
Sitzung zur Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis 57
Entsprechend § 5 Abs.3 der Bundeswahlordnung (BWO) mache ich hiermit bekannt, daß die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses für den Wahlkreis 57 (§ 41 des Bundeswahlgesetzes [BWG] i.V.m. § 76 BWO) am 25.September 2002 um 10.00 Uhr im Raum 328 der Kreisverwaltung Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau, stattfindet.
Die Sitzung ist öffentlich; jedermann hat Zutritt.
Prenzlau, den 5.September 2002
Streich
Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 57
Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des 15.Deutschen Bundestages am 22.September 2002
Zusammentritt der Briefwahlvorstände
Aufgrund des § 7 Nr.5 der Bundeswahlordnung mache ich bekannt:
Die Briefwahlvorstände für den Wahlkreis 57 treten am 22.September 2002 um 16.00 Uhr im Kultur- und Plenarsaal der Kreisverwaltung Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau zusammen.
Prenzlau, den 28.8.2002
gez. Streich
Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 57
Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des 15.Deutschen Bundestages am 22.September 2002
Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 57 (Uckermark- Barnim I)
Der Kreiswahlausschuß hat auf seiner Sitzung am 26.7.2002 über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 57 zur Wahl zum 15.Deutschen Bundestag entschieden.
Entsprechend § 26 Abs.3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in Verbindung mit § 38 der Bundeswahlordnung (BWO) mache ich hiermit die zugelassenen Kreiswahlvorschläge bekannt:
Wahlvorschlagsnummer 1: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Familienname, Vorname des Bewerbers: |
Meckel, Johannes-Markus |
Beruf oder Stand: |
MdB, Theologe |
Geburtsjahr, Geburtsort: |
1952, Müncheberg |
Anschrift der Hauptwohnung: |
Mahlendorf 8, 17268 Warthe |
Wahlvorschlagsnummer 2: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Familienname, Vorname des Bewerbers: |
Wichmann, Henryk |
Beruf oder Stand: |
Jurastudent |
Geburtsjahr, Geburtsort: |
1977, Templin |
Anschrift der Hauptwohnung: |
Hospitalstraße 5, 17279 Lychen |
Wahlvorschlagsnummer 3: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)
Familienname, Vorname des Bewerbers: |
Weiss, Roy |
Beruf oder Stand: |
Hotelier |
Geburtsjahr, Geburtsort: |
1963, Angermünde |
Anschrift der Hauptwohnung: |
Rudolf-Breitscheid-Straße 129, 16278 Angermünde |
Wahlvorschlagsnummer 4: BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE/B90)
Familienname, Vorname des Bewerbers: |
Gorontzi, Eckhard |
Beruf oder Stand: |
Ing. für Stadt- und Regionalplanung |
Geburtsjahr, Geburtsort: |
1955, Lage |
Anschrift der Hauptwohnung: |
Taschenberg 46, 17337 Uckerland |
Wahlvorschlagsnummer 5: Freie Demokratische Partei (FDP)
Familienname, Vorname des Bewerbers: |
Bohn, Winfried |
Beruf oder Stand: |
Patentingenieur |
Geburtsjahr, Geburtsort: |
1944, Eberswalde |
Anschrift der Hauptwohnung: |
Teuberstraße 11, 16225 Eberswalde |
Wahlvorschlagsnummer 9: Freier Wähler
Familienname, Vorname des Bewerbers: |
Dr.Spangenberg, Günther |
Beruf oder Stand: |
Rentner |
Geburtsjahr, Geburtsort: |
1935, Sangerhausen |
Anschrift der Hauptwohnung: |
Talweg 8, 16225 Eberswalde |
Prenzlau, den 30.7.2002
gez. Streich
Sitzung zur Zulassung der Kreiswahlvorschläge
Entsprechend § 5 Abs.3 der Bundeswahlordnung (BWO) mache ich hiermit bekannt, daß die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Zulassung der Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 57 (§ 26 des Bundeswahlgesetzes [BWG] i.V.m. § 36 BWO) am 26.Juli 2002 um 9.00 Uhr im Raum 328 der Kreisverwaltung Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau, stattfindet.
Prenzlau, den 27.Juni 2002
Streich
Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 57
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl des 15.Deutschen Bundestages am 22.September 2002 im Wahlkreis 57 (Uckermark-Barnim I)
1 Rechtliche Grundlagen
- "Bundeswahlgesetz" (nachfolgend: BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.7.1993 (BGBl. I S.1288, berichtigt S.1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.12.2001 (BGBl. I S. 3306)
- "Bundeswahlordnung" (nachfolgend: BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.3.1994 (BGBl. I S. 495), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.12.2001 (BGBl. I S. 3306)
2 Aufforderung zur Einreichung
Gemäß § 32 Abs.1 BWO fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 57 zur Wahl des 15. Deutschen Bundestages am 22.September 2002 auf.
3 Wahlkreisabgrenzung
Gemäß dem 16. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 27.4.2001 (BGBl.I S.701) trägt der Wahlkreis 57 die Bezeichnung "Uckermark-Barnim I".
Er umfaßt nach dem Gesetz:
- den Landkreis Uckermark,
- vom Landkreis Barnim
die amtsfreien Gemeinden
- Eberswalde, Finowfurt,
die Ämter
- Britz-Chorin (= Gemeinden Britz, Brodowin, Chorin, Hohenfinow, Niederfinow, Serwest),
- Groß Schönebeck (Schorfheide) (= Gemeinden Groß Schönebeck [Schorfheide], Marienwerder, Ruhlsdorf, Sophienstädt, Zerpenschleuse),
- Joachimsthal (Schorfheide) (= Gemeinden Altenhof, Althüttendorf, Friedrichswalde, Groß-Ziethen, Joachimsthal, Klein Ziethen, Neugrimnitz, Parlow-Glambeck),
- Oderberg (= Gemeinden Hohensaaten, Liepe, Lüdersdorf, Lunow, Oderberg, Parstein, Stolzenhagen)
Hinweis: Aufgrund von Veränderungen in der Gemeindestruktur umfassen mit Stand vom 1.2.2002 die Ämter aus dem Landkreis Barnim folgende Gemeinden:
- Amt Britz- Chorin: Gemeinden Britz, Chorin, Hohenfinow, Niederfinow
- Amt Groß Schönebeck (Schorfheide): Gemeinden Groß Schönebeck (Schorfheide), Marienwerder, Ruhlsdorf, Zerpenschleuse
- Amt Joachimsthal (Schorfheide): Gemeinden Altenhof, Althüttendorf, Friedrichswalde, Joachimsthal, Neugrimnitz, Ziethen
- Amt Oderberg: Gemeinden Hohensaaten, Liepe, Lüdersdorf, Lunow, Oderberg, Parstein, Stolzenhagen
4 Voraussetzungen für das Einreichen von Kreiswahlvorschlägen
4.1 Wahlvorschlagsrecht
Kreiswahlvorschläge können von Parteien und nach Maßgabe des § 20 BWG von Wahlberechtigten eingereicht werden (§ 18 Abs.1 BWG).
4.2 Beteiligungsanzeige
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens 5 Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Bundeswahlausschuß ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Beteiligungsanzeige ist bis zum 24.06.2002 (= 90. Tag vor der Wahl) beim Bundeswahlleiter, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden einzureichen. In der Beteiligungsanzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die Anzeige muß von mindestens 3 Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen (§ 18 Abs.2 BWG).
5 Einreichungsfrist und Einreichungsstelle
Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 57 sind bis zum 18.07.2002, 18.00 Uhr, (= 66. Tag vor der Wahl) einzureichen bei: Kreisverwaltung Uckermark, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 57, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau. (§ 19 BWG)
6 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
6.1 Bewerber
Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich (§ 20 Abs.1 BWG).
6.2 Kreiswahlvorschläge von Parteien
6.2.1 Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von mindestens 3 Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Landesverband, so ist der Kreiswahlvorschlag von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, entsprechend zu unterzeichnen. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, daß dem Landeswahlleiter eine schriftliche, dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt (§ 20 Abs.2 BWG; § 34 Abs.2 BWO).
6.2.2 Kreiswahlvorschläge der in § 18 Abs.2 BWG genannten Parteien (vgl. Nr. 4.2 dieser Bekanntmachung) müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises 57 persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 20 Abs.2 BWG). Die Unterschriften sind nur auf den vom Kreiswahlleiter herausgegebenen Formblättern (Anlage 14 BWO) zu erbringen. Die Wahlberechtigung muß zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen. Das Erfordernis von 200 Unterstützungsunterschriften gilt nicht für Kreiswahlvorschläge von Parteien nationaler Minderheiten. (§ 20 Abs.2 BWG)
6.3 Andere Kreiswahlvorschläge
6.3.1 Bei anderen Kreiswahlvorschlägen haben 3 Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten (§ 34 Abs.3 BWO).
6.3.2 Andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises 57 persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften sind nur auf den vom Kreiswahlleiter herausgegebenen Formblättern (Anlage 14 BWO) zu erbringen. Die Wahlberechtigung muß zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen.
6.4 Form der Kreiswahlvorschläge
Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 13 zur BWO eingereicht werden. Er muß enthalten:
- Familienname, Vorname/n, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers;
- Name der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort.
Er soll ferner Namen und Anschrift der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson nach § 22 BWG enthalten. (§ 20 Abs.4 BWG; § 34 Abs.1 BWO)
6.5 Aufstellung von Parteibewerbern
6.5.1 Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. An der Kandidatenaufstellung dürfen sich nur solche Mitglieder bzw. Vertreter beteiligen, die zum Zeitpunkt der Wahlversammlung wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag sind (§ 21 Abs.1 BWG).
6.5.2 Die Bewerber sowie die Vertreter für die Vertreterversammlungen sind in geheimer Abstimmung zu wählen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlen für die Vertreter durften frühestens 23 Monate (also ab 27.9.2000), die Wahlen für die Bewerber frühestens 32 Monate (also ab 27.6.2001) nach Beginn der Wahlperiode des 14. Deutschen Bundestages stattfinden (§ 21 Abs.3 BWG).
6.5.3 Im übrigen gilt für die Stimmberechtigung die Satzung der jeweiligen Partei (§ 21 Abs.5 BWG).
6.6 Unterstützungsunterschriften
Muß ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 der BWO unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:
6.6.1 Die Formblätter werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind Familienname, Vorname/n und Anschrift (Hauptwohnung) des Wahlkreisbewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages sind außerdem bei Parteien deren Name und Kurzbezeichnung, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Diese Bezeichnungen werden vom Kreiswahlleiter im Kopf der Formblätter vermerkt. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung nach § 21 BWG zu bestätigen (§ 34 Abs.4 Nr.1 BWO).
6.6.2 Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname/n, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben (§ 34 Abs.4 Nr.2 BWO).
6.6.3 Für jeden Unterzeichner hat die Gemeindebehörde (Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung), in deren Wählerverzeichnis er eingetragen ist, zu bestätigen, daß er zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im Wahlkreis 57 wahlberechtigt ist. Die Bestätigung kann auf dem Formblatt selbst oder gesondert erfolgen; gesonderte Bescheinigungen das Wahlrechtes sind vom Träger des Kreiswahlvorschlages mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden (§ 34 Abs.4 Nr.3 BWO).
6.6.4 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so sind seine Unterschriften auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig (§ 34 Abs.4 Nr.4 BWO).
6.6.5 Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig (§ 34 Abs.4 Nr.5 BWO).
7 Anlagen zum Kreiswahlvorschlag
Dem Kreiswahlvorschlag (Anlage 13 zur BWO) sind somit beizufügen:
- eine Erklärung des Bewerbers, daß er seiner Kandidatur zustimmt (Anlage 15 BWO- Zustimmungserklärung);
- eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, daß der Bewerber wählbar ist (Anlage 16 BWO- Bescheinigung der Wählbarkeit);
- bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 21 Abs.6 BWG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides Statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 17 BWO gefertigt, die Versicherung an Eides Statt nach dem Muster der Anlage 18 BWO abgegeben werden;
- soweit erforderlich, die Unterstützungsunterschriften mit Bescheinigung des Wahlrechtes der Unterzeichner (Anlage 14 BWO);
- soweit erforderlich der Nachweis, daß dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.
8 Bereitstellung der Formblätter und Rückfragen
Alle geforderten Formblätter werden kostenfrei vom Kreiswahlleiter bereitgestellt. Anforderungen sowie Rückfragen über:
Kreisverwaltung Uckermark
Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 57
Herr Streich
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon: (03984) 701610
Telefax: (03984) 704199
Prenzlau, den 29.1.2002
Streich
Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 57