Der folgende Link führt Sie direkt zum Zulassungsdienst.
Möchten Sie sich in kompakter Form einen Überblick über die Möglichkeiten des Online-Dienstes verschaffen, dann nutzen Sie bitte unseren Benutzerleitfaden oder lesen die nachstehenden Informationen.
Was sind die Voraussetzungen? Was wird benötigt? Was ist zu tun?
Im Folgenden möchten wir Ihnen Antworten auf diese Fragen und weitere wichtige Informationen zum Umgang mit dem Kfz-Onlinedienst geben.
Bildliche Darstellung der Voraussetzungen
Für alle Vorgänge werden benötigt:
Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:
Für die Abmeldung benötigen Sie zusätzlich:
Begriffserläuterungen zu den Fahrzeugpapieren:
Unterlagen | Definition |
Muster der ab dem 01.01.2015 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I - ehemals Fahrzeugschein) |
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Unbeschädigte Abdeckung des Sicherheitscodes der ZB I Freigelegter Sicherheitscode der ZB I (Dokument ungültig) |
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Stempelplakette mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode |
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Freigelegter Sicherheitscode der Stempelplakette |
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Muster der ab dem 01.01.2018 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II – ehemals Fahrzeugbrief) |
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Unbeschädigte Abdeckung des Sicherheitscodes der ZB II |
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Freigelegter Sicherheitscode der ZB II (Dokument ungültig) |
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Beschädigter Sicherheitscode der ZB II (Dokument ungültig) |
* Probleme bei Online-Vorgängen
Im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder Umschreibung von Fahrzeugen bitten wir zu beachten, dass die Durchführung der letzten noch gültigen Hauptuntersuchung von der Prüforganisation (TÜV, DEKRA …) noch nicht im KBA registriert sein kann. In diesem Fall kann das sog. Expressverfahren genutzt werden. Der hierzu auf dem HU-Bericht ausgedruckte Expresscode dient als sofortiger Nachweis der erfolgreich durchgeführten Untersuchung. Der Antragsteller nutzt diesen Code im entsprechenden Schritt bei der Wiederzulassung im Online-Portal der Zulassungsstelle als Nachweis der gültigen Untersuchung. Ist der Expresscode nicht auf dem Untersuchungsbericht ersichtlich, kann der Antrag online nicht gestellt werden.
Im Zusammenhang mit der Neuzulassung von Fahrzeugen bitten wir zu beachten, dass in Ausnahmefällen der Vorgang nicht online durchgeführt werden kann, sofern das Fahrzeug beim KBA durch den Fahrzeughersteller nicht bekanntgegeben worden ist.
In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zur Zulassungsstelle unter der Rufnummer 03984 – 70 1336 auf. Sie erhalten dann kurzfristig einen Vor-Ort-Termin in der Zulassungsstelle, um Ihr Anliegen zu erledigen.
Für eine Kfz-Zulassung im Landkreis Uckermark stehen Ihnen die Unterscheidungskennzeichen UM, ANG, PZ, SDT und TP zur Auswahl. |
Die folgenden Videos des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erklären Ihnen anschaulich, wie die einzelnen Onlinedienste ablaufen.
Weitere allgemeine und praktische Informationen erhalten Sie auf der Seite des BMVI.
Wie Sie die Plaketten auf Ihren Kennzeichen richtig befestigen, zeigt Ihnen der folgende Film: Anleitung
Hier werden Ihnen Fragen rund um die Kfz-Onlinedienst beantwortet.
Bevollmächtigung
Ist es nun möglich, ein Fahrzeug für eine andere Person online anzumelden?
Einzig im Fall der Abmeldung eines Fahrzeuges kann eine andere Person den Vorgang für den Halter vornehmen.
Wie funktioniert die Abmeldung für eine andere Person?
Möchte man für jemanden Anderen ein Fahrzeug abmelden, werden die Stempelplaketten des Fahrzeugs sowie die ZB I benötigt. Nach der Identifizierung im Portal mit dem nPA der Person, die den Antrag stellt, werden die relevanten Daten der Stempelplaketten und der ZB I (Sicherheitscodes) eingetragen und das Auto außer Betrieb gesetzt. Der Halter bekommt noch ein Schreiben der Zulassungsbehörde, dass sein Fahrzeug abgemeldet wurde.
Verwendung der Zulassungsdokumente
Was ist, wenn ich die Stempelplakette falsch aufgeklebt habe?
In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.
Womit kann ich mein Kennzeichen reinigen, damit die Plakette auf jeden Fall hält?
Entsprechend den Anforderungen an die Plaketten und ihre Träger kann ein üblicher Reinigungsvorgang/übliche Reinigungsmittel verwendet werden.
Ich habe meine Zulassungsdokumente, die mir geschickt wurden, verlegt. Kann ich sie nochmal geschickt bekommen?
Nein. Für die weitere Klärung kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Zulassungsbehörde.
Kritische Fragen
Ich habe einen Zweitwohnsitz und würde mein Fahrzeug gerne darauf online anmelden. Geht das?
Nein. Der Antrag auf Zulassung ist im Portal der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes. Bei mehreren Wohnungen ist der Ort der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes zuständig.
Technische Probleme
Das Portal ist bei mir abgestürzt. Wird mein Vorgang trotzdem bearbeitet?
Es ist vorgesehen, dass die Daten innerhalb der 30 Minuten eines unterbrochenen Vorganges im Portal gespeichert werden, so dass eine Wiederaufnahme der Beantragung in dieser Zeit möglich ist.
Mein Zulassungsbescheid/meine Zulassungsdokumente ist/sind nicht angekommen. Was nun?
In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.
Mein Fahrzeug kann im Portal nicht gefunden werden. Was nun?
In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.
Weitere Probleme
Ich bin gerade umgezogen. Meine neue Adresse stimmt noch nicht mit meiner Adresse in den Fahrzeugpapieren auf dem nPA überein. Was nun?
Der Antrag auf Zulassung ist im Portal der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes.
Meine Zulassungsdokumente sind nicht angekommen. Laut Zulassungsbehörde wurden diese verschickt. Was nun?
In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.
Ich habe meinen Sicherheitscode „zerkratzt“ –er ist unleserlich. Was nun?
In diesem Fall muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.
nPA-Nutzung
Was ist, wenn ich meinen nPA nicht mit der Onlinefunktion freigeschaltet habe? Kann ich i-Kfz dann trotzdem nutzen?
i-Kfz kann nur mit dem nPA /eAT mit eingeschalteter Onlinefunktion (eID) genutzt werden. Grund hierfür ist die Erfordernis der Einhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus, das lediglich mit nPA/eID-Karte/eAT nachgewiesen werden kann.
i-Kfz für Unternehmen
Kann ich auch für mein Unternehmen ein Fahrzeug zulassen?
Noch nicht. i-Kfz hat mit Stufe 3 Bürgerinnen und Bürger im Fokus. Die Zulassung von Fahrzeugen auf Unternehmen – sog. Juristische Personen – erfolgt mit der nächsten Stufe i-Kfz. Diese Stufe 4 befindet sich derzeit in der Entwicklung. Hierfür sind noch Komponenten, insbesondere zur Identifizierung von Unternehmen, zu entwickeln.