Der Kreistag des Landkreises Uckermark besteht aus 50 Abgeordneten und der Landrätin. Die Kreistagsabgeordneten werden alle 5 Jahre von den Bürgern des Landkreises Uckermark gewählt. Die Landrätin ist Mitglied des Kreistages per Gesetz.
Die Aufgaben des Kreistages sind in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelt.
Danach ist der Kreistag grundsätzlich für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ihm obliegt die Kontrolle der Verwaltung sowie die Realisierung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses. Der Kreistag fasst die wesentlichen Beschlüsse für die Entwicklung des Landkreises.
Er beschließt Satzungen und andere Rechtsverordnungen des Landkreises und schafft damit das Kreisrecht. Mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung entscheidet der Kreistag jedes Jahr über die Erträge und Aufwendungen des Landkreises und bestimmt damit wichtige Grundrichtungen der Kreispolitik.
Vorsitzender des Kreistages des Landkreises Uckermark ist Herr Wolfgang Banditt (CDU-Fraktion)
Sein 1. Stellvertreter ist Herr Dr. Wolfgang Seyfried (SPD-Fraktion).
Sein 2. Stellvertreter ist Herr Christian Bork (AfD-Fraktion).
Der Kreistag des Landkreises Uckermark besteht aus 8 Fraktionen sowie einem weiteren nicht fraktionsgebundenen Kreistagsabgeordneten und der Landrätin. Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages hat der Kreistag, neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Jugendhilfeausschuss, weitere vier freiwillige Fachausschüsse gebildet.
Den Kreistag des Landkreises Uckermark erreichen Sie unter:
Büro des Kreistages Kreistag des Landkreises Uckermark Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
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