Informationen zum Datenschutz [PDF: 201 kB]
Tel.: 03984/70 -1336
Fax: 03984/70 - 3699
E-Mail: ordnungsamt@uckermark.de
Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten der Fahrzeugzulassung und den entsprechenden Voraussetzungen finden Sie in der neuen Mitteilung der Zulassungsbehörde vom 20.07.2020.
Für Privatkunden bieten wir die Möglichkeit der Terminreservierung an. Hierfür nutzen Sie bitte die Online-Terminbuchung
Darüber hinaus können Sie auch direkt vom Service der Internetbasierte Fahrzeugzulassung Gebrauch machen
Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer entnehmen Sie bitte folgendem Link: Bundeszollverwaltung - Kraftfahrzeugsteuer
Die Kreisverwaltung bietet Ihnen den Service der Onlinereservierung sowohl für Wunsch-, als auch für Serienkennzeichen über das folgende Verfahren an: Wunschkennzeichen.
Die Funktion Bankbriefauskunft kann benutzt werden um festzustellen, ob der Fahrzeugbrief durch die Bank bereits bei der Zulassungsstelle hinterlegt wurde. Wird nach eingeben der Briefnummer der Bankbrief gefunden, hat der Bürger ab sofort die Möglichkeit, seinen Zulassungsvorgang bei der Kfz.-Zulassungsstelle zu erledigen.
Informationen zur Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
Voraussetzungen zur Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
Informationen zur Verwendung von Roten Dauerkennzeichen:
Merkblatt - rote Kennzeichen für Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer [PDF: 40 kB]
Merkblatt - rote Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung [PDF: 42 kB]
Gebühren werden nach der Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Je nach Geschäftsvorfall können diese zwischen 5 EUR und 60 EUR betragen
Bei der Zulassung, Bearbeitung und Änderung von Halter- bzw. Kraftfahrzeugdaten sind folgende Unterlagen immer vorzulegen:
SEPA-Lastschriftmandat für das Hauptzollamt [PDF: 116 kB]