Datenschutzerklärung Jagdbehörde [
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Zuständige Behörde:
Sachgebiet Naturschutz, Jagd- u. Fischereiwesen
Kreisverwaltung Uckermark
Landwirtschaft- und Umweltamt
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984-70 1668
Fax:
03984-70 4599
E-Mail:
Kontakt: Untere Jagdbehörde
Telefon:
03984-70 1368
Telefon:
03984-70 2568
Fax:
03984-70 4599
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Eine entgeltliche Jagderlaubnis ist bei der Unteren Jagdbehörde anzuzeigen, für die Prüfung wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Flächeneintragungen sind im Zusammenhang mit der Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines gebührenfrei. Für eine Flächeneintragung ohne Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben (Eintragung erfolgt nach Vorlage des Vertrages.)
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Bundesjagdgesetz (BJG)
- Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
Jagdschein:
- 1 Jahr 60,00 EUR (35,00 EUR Gebühr, 25,00 EUR Abgabe)
- 2 Jahre 100,00 EUR (50,00 EUR Gebühr, 50,00 EUR Abgabe)
- 3 Jahre 155,00 EUR (80,00 EUR Gebühr, 75,00 EUR Abgabe)
Jagdschein für Jugendliche:
- 1 Jahr 35,00 EUR (15,00 EUR Gebühr, 20,00 EUR Abgabe)
- 2 Jahre 60,00 EUR (20,00 EUR Gebühr, 40,00 EUR Abgabe)
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
- Personalausweis
- Jagdschein und eventuell Passbild
- Jagdhaftpflichtversicherung