Zuständige Behörde:
Sachgebiet Agrarbeihilfe- und Fördermittelverwaltung
Kreisverwaltung Uckermark
Landwirtschafts- und Umweltamt
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984-70 2383
Fax:
03984-70 4599
E-Mail:
Kontakt: Bereich Agrarbeihilfe- und Fördermittelverwaltung
Telefon:
03984-70 1483
Telefon:
03984-70 1883
Telefon:
03984-70 2383
Telefon:
03984-70 2683
Telefon:
03984-70 3683
Fax:
03984-70 4599
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
- Die Beantragung erfolgt im Rahmen des Agrarförderantrages zum 15.Mai. Im Internet befindet sich die Antragsplattform auf der Seite: „profil Inet WebClient“ von Brandenburg.
- Der Einzelschlag muss mind. 0,3 ha groß sein. Es ist ein Mindestbeihilfebetrag von 250 € zu erreichen. Bei einem Prämiensatz von 25 €/ha sind mindestens 10 ha im benachteiligten Gebiet nachzuweisen..
- Generell sind die Förderungen an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance) geknüpft.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- VO(EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments vom 17.12.2013
- Delegierte VO (EU) Nr. 639/2013 , 640/2014 und 807/2014 der Kommission vom 11.03.2014
- Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 641/2014 , 808/2014 und 809/2014 der Kommission
- Richtlinie des Ministeriums zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten
- Verwaltungsvorschrift zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO)
Internet: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
keine
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
- Datenbegleitschein(e) aus dem/den Einreichvorgang/-vorgängen im WebClient
- ggf. Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) bzw. Vertretungsvollmacht
- ggf. Kopie des aktuellen GbR-Vertrags