Zuständige Behörde:
Sachgebiet Agrarbeihilfe- und Fördermittelverwaltung
Kreisverwaltung Uckermark
Landwirtschafts- und Umweltamt
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984-70 2383
Fax:
03984-70 4599
E-Mail:
Zuständige Behörde:
Bereich Agrarbeihilfe- und Fördermittelverwaltung
Telefon:
03984-70 1483
Telefon:
03984-70 1883
Telefon:
03984-70 2383
Telefon:
03984-70 2683
Telefon:
03984-70 3683
Fax:
03984-70 4599
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
- Antragstermin ist der 15. Mai eines jeden Jahres / Letzter möglicher Einreichtermin mit Verfristungskürzungen ist der 9. Juni.
- Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Anmeldung im Amt für die Zuteilung einer Betriebsnummer und die Anforderung einer PIN beim Landeskontrollverband Berlin/Brandenburg e.V.
- Der Agrarförderantrag wird im Internet gestellt auf der Seite: „profil Inet WebClient“ von Brandenburg.
Alle Antragsflächen sind in ihrer konkreten Form und Lage innerhalb von Feldblöcken einzuzeichnen und mit den entsprechenden Fördervermerken zu versehen (geobasierte Antragstellung).
- Sie benötigen für die Beantragung von Direktzahlungen Zahlungsansprüche in dem Umfang wie Sie Flächen beantragen wollen.
- Bei Betriebsgrößen von 10 bzw. 15 ha sind bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden („Greening“) einzuhalten. Kleinerzeuger und Öko-Betriebe sind vom Greening befreit.
- Antragsberechtigt sind nur beihilfefähige Flächen. Sie müssen diese am 15.05. auf der Grundlage von Nutzungsrechten bewirtschaften. Der Einzelschlag muss mind. 0,3 ha groß sein. Insgesamt ist eine beihilfefähige Antragsfläche von mind. 1,00 ha notwendig.
- Generell sind die Agrarförderungen an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance) geknüpft.
Informieren können Sie sich u.a. in der Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft “Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland“ (2015 erschienen), in der Broschüre „Erläuterungen und Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung“ in Brandenburg (LELF) sowie auf der Internetseite des Ministeriums MLUL Brandenburg
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 1306/2013 des Europäischen Parlamente und des Rates vom 17.12.2013
- Delegierte VO (EU) Nr. 639/2013 und 640/2014 der Kommission vom 11.03.2014
- Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 641/2014 und 809/2014 der Kommission
- Verordnung (EU) Nr. 2017/2393 (Omnibus-VO) vom 02.12.2017
- Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
- Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz und Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
- InVeKoS-Daten-Gesetz und InVeKos-Verordnung
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
keine
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
- Datenbegleitschein(e) aus dem/den Einreichvorgang/-vorgängen im WebClient
- ggf. Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) bzw. Vertretungsvollmacht
- ggf. Kopie des aktuellen GbR-Vertrags