„Weiterbildung dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung. Sie steht allen Menschen im Land offen."1
1§ 2 (1) Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz – BbgWBG)
Laut Weiterbildungsgesetz des Landes Brandenburg umfasst die Weiterbildung insbesondere Angebote der allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen Bildung. Diese Angebote werden von vielen Bildungseinrichtungen unserer Region unterbreitet. Einige dieser Einrichtungen sind vom Land als sogenannte Grundversorgungsträger anerkannt. Das bedeutet, dass sie staatlich geförderte Angebote an Weiterbildung anbieten.
Um sicherzustellen, dass in der Region bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote vorhanden sind, ist laut Weiterbildungsgesetz in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein Regionaler Weiterbildungsbeirat einzurichten. In diesem arbeiten Grundversorgungsträger und andere Bildungseinrichtungen zusammen und widmen sich den folgenden Aufgaben:
Den Vorsitz des Weiterbildungsbeirates hat
Folgende Einrichtungen sind Mitglieder im Regionalen Weiterbildungsbeirat:
Die nächste Sitzung des Regionalen Weiterbildungsrates findet am 11. Juni 2019 von 13.00 bis 15.00 Uhr in der vhs Schwedt, Berliner Straße 52c statt.
Die Regionalen Weiterbildungsbeiräte sind im Landesbeirat für Weiterbildung vertreten. Dieser wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport berufen und berät die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der Weiterbildung und ihrer Förderung.
finden Sie unter:
Regionale Weiterbildungsbeiräte in Brandenburg:
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/3223.html
Landesbeirat für Weiterbildung:
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/2140.html