Datenschutzhinweise [
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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt
Kreisverwaltung Uckermark
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1132
Fax:
03984 70-4032
E-Mail:
Zuständige Behörde:
Kreisbrandmeister SG Brand- und Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
Kreisverwaltung Uckermark
Ordnungsamt
Karl- Marx- Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1738
Fax:
03984 704032
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie wissen?
Zur Unterstützung der dem Landrat und dem Landkreis nach Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz obliegenden Aufgabenerfüllung bestellt der Landrat nach vorheriger Anhörung der Wehrführungen der öffentlichen Feuerwehren einen Kreisbrandmeister und eine Stellvertretung. Die Funktionen können durch Bedienstete des Landkreises oder ehrenamtlich durch Ehrenbeamte auf Zeit wahrgenommen werden. Sind der Kreisbrandmeister oder seine Stellvertreter als Ehrenbeamte auf Zeit tätig, beträgt ihre Amtszeit sechs Jahre. Eine erneute Bestellung ist zulässig.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?