Zuständige Behörde:
SG Jugendförderung/ Kita
Kreisverwaltung Uckermark
Jugendamt
SG Jugendförderung/ Kita
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Kontakt: Kindertagesbetreuung
Kreisverwaltung Uckermark
Jugendamt
SG Jugendförderung/ Kita
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1251, 70-3751
Fax:
03984 702199
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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nur nach Vereinbarung |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Für die Antragstellung ist ein formgebundener Antrag erforderlich. Mit dem Antrag sind aktuelle Nachweise (z. B. Arbeitgeber-Bescheinigung) einzureichen.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Sozialgesetzbuch VIII Achtes Buch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe)
- Kindertagesstätten-Gesetz des Landes Brandenburg (KitaG)
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
keine
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
Anlage 1 Bescheinigung zum Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung [Microsoft-DOCX: 40 kB]
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 KitaG
- Anlage 1 Bescheinigung zum Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung [Microsoft-DOCX: 40 kB]
- Anlage 2 Bescheinigung zum Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs [Microsoft-DOCX: 38 kB]
Ausübung - des Wunsch- und Wahlrechts gemäß § 5 SGB VIII
Antragstellung ist erforderlich, wenn das Kind außerhalb der Wohnortgemeinde betreut werden soll.
Finanzierung der Kindertagesbetreuung gemäß § 16 Abs. 2 KitaG
Antragsberechtigt sind Träger von Kindertagesstätten. Gewährt wird ein Zuschuss pro belegtem Platz der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals.
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Informationsblatt DSGVO im Jugendamt [
PDF: 329 kB]