Zuständige Behörde:
Rechtsangelegenheiten Rechtsamt
Rechtsangelegenheiten
Kreisverwaltung Uckermark
Karl- Marx- Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984-70 1130
Fax:
03984-70 3099
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Ein gesetzlicher Vertreter kann bestellt werden, wenn der Eigentümer eines Grundstückes oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist und ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen. Der Vertreter wird auf Antrag des Eigentümers abberufen.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch)
§ 11 b VermG (Vermögensgesetz)
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
keine
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
- Nachweis über Nichtfeststellbarkeit des Eigentümers eines Grundstücks
- Grundstücksangaben (Grundbuchauszug, Integrationsregister)
- Darlegung des Bedürfnisses für die Vertreterbestellung
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Nähere Angaben zum Verfahren der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters finden Sie hier.
Eine Auflistung der Grundstücke, deren Eigentümer gesucht werden, finden Sie hier [PDF: 128 kB]