Datum: 16.04.2021

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

16.04.21
Überschreitung des Inzidenzwertes führt zu weiteren Schutzmaßnahmen

Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat der Landkreis Uckermark am 16. April 2021 den Grenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

mehr





Weitere aktuelle Meldungen finden Sie hier ...

 
  • direkt zur Quicknavigation
  • direkt zum Hauptmenu
  • direkt zur Volltextsuche
  • direkt zum Untermenu
  • direkt zum Seiteninhalt

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Quicknavigation

Kontakt
Kontakt
Impressum
Impressum

Datenschutz
Sitemap
Sitemap

E-Kommunikation
Wappen Landreis Uckermark s/w

Login Ratsinformationsdienst


Barrierefreiheit
18.04.2021


Hauptmenu

Quicknavigation
Startseite
Breitbandausbau
Bürgerservice
Auf einen Blick
Unser Landkreis
Verwaltung
Kreispolitik
Karriere
Wirtschaft
Kreisentwicklung
Regionalmarke
Suche

Volltextsuche

  • Bürgerservice
    • Jobcenter Uckermark
    • Hilfe für Frauen
    • Planen / Bauen / Wohnen / Denkmalschutz
    • Wirtschaftsförderung
    • Bildung
    • Kultur
    • Gesundheit und Verbraucherschutz
    • Kinder, Jugend & Sport
    • Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz
    • Sicherheit, Ordnung und Verkehr
    • Soziales
    • Rechtsfragen / Allgemeine Verwaltung
Startseite  |  Bürgerservice  |  Rechtsfragen / Allgemeine Verwaltung

Seiteninhalt

Vermögensrechtliche Ansprüche


Zuständige Behörde:

Rechtsangelegenheiten Rechtsamt
Rechtsangelegenheiten
Kreisverwaltung Uckermark
Karl- Marx- Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984-70 1130

Fax:
03984-70 3099

E-Mail:
rechtsamt@uckermark.de



Text überspringen

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 11:30 Uhr
 

Was sollten Sie beachten?

Hinweis: 

Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen des Landkreises Uckermark wurde zum 30.6.2001 aufgelöst.

Die noch verbleibenden Restaufgaben werden durch das Rechtsamt wahrgenommen.

Während der Sprechzeiten sind die Mitarbeiter für Sie da, vorherige Terminabsprachen sind jedoch zweckmäßig.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) 
     
  • Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) 
     

Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?

  • Gebühren für Kopien (0,25 EUR/ A4-Seite) + Grundgebühr von 12,00 EUR (Archivgebühr, da die Akten vom Kreisarchiv herauszusuchen sind)

Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?

  • Aktenzeichen des Verfahrens
     
  • Vollmacht des Antragstellers/ Beteiligten

 
Zurück zur vorhergehenden Seitezurück Zum SeitenanfangSeitenanfang Seite druckenSeite drucken