Datenschutzinformationen Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt Zuständige Behörde:
Erstattung des Eigenanteils bei der Schulbuchbeschaffung
Kreisverwaltung Uckermark
Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt
SG Schulverwaltung/Ausbildungsförderung
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 702040
Fax:
03984 704965
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Eine Erstattung des Eigenanteils bei der Schulbuchbeschaffung erfolgt nur für Schülerinnen und Schüler, die am 1. August eines Jahres Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - erhalten. Den ausgefüllten Antrag lassen Sie bitte vom Sozialamt bzw. Jobcenter bestätigen oder reichen Sie eine Kopie des entsprechenden Bescheides ein.
Zuständig für die Erstattung des Eigenanteils ist der Schulträger der besuchten Schule.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
keine
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
Originalbeleg vom Schulbuchkauf
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Antrag auf Erstattung des Eigenanteils bei der Schulbuchbeschaffung für Schülerinnen/Schüler an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Uckermark (Vordruck wird in Schulen ausgegeben, im Bedarfsfall wird dieser im Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt ausgegeben oder kann hier heruntergeladen werden- siehe unten).