Abweichende Zuständigkeit:
Zuständige Wohngeldbehörde für die Einwohner der Stadt Schwedt/Oder und deren Ortsteile ist die Stadtverwaltung Schwedt/Oder.
Für die Einwohner der Stadt Prenzlau und deren Ortsteile ist die Stadtverwaltung Prenzlau zuständige Wohngeldbehörde.
Informationen zum Datenschutz durch das Sozialamt Uckermark
Ergänzende Information zum Wohngeldantrag
Sozialamt / Wohngeldstelle
Montag |
08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
nur nach Vereinbarung |
Freitag |
08:00 - 11:30 Uhr |
Weiterleistung- bzw. Erhöhungsantrag
MIL Brandenburg - Wohngeldreform 2016