Zuständige Behörde:
SG Jugendförderung/ Kita
Kreisverwaltung Uckermark
Jugendamt
SG Jugendförderung/ Kita
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Kontakt: Jugendförderung
Kreisverwaltung Uckermark
Jugendamt
SG Jugendförderung/ Kita
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-2051, 70-3051, 70-3451, 70-4751, 70-4851
Fax:
03984 702199
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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nur nach Vereinbarung |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Der Landkreis Uckermark unterstützt Maßnahmen und Angebote die im Rahmen der vom Kreistag beschlossenen Handlungsfelder für die Leistung gemäß der §§ 11, 13 und 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) durchgeführt werden.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
keine
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
- Vollständig ausgefüllte Antragsvordrucke sowie die darauf genannten Unterlagen/ Anlagen
- Bei erstmaliger Antragstellung: Satzung, Jugendordnung, Gesellschaftsvertrag, Eintragung im Vereinsregister, Bestätigung der Gemeinnützigkeit.
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Es sind die Antragsvordrucke des Jugendamtes zu verwenden, die Sie sich unten auf dieser Seite herunterladen können.
Arbeitsgemeinschaft Jugendförderung im Landkreis Uckermark
Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Jugendförderung Stand 01.01.2020 [
PDF: 131 kB]
Aktuelles
Übersicht von Jugendfreizeiteinrichtungen im Landkreis Uckermark
Übersicht von Angeboten der Jugendarbeit 2018 [
Microsoft-XLSX: 21 kB]
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Informationsblatt DSGVO im Jugendamt [
PDF: 329 kB]