Zuständige Behörde:
Jugendamt
Kreisverwaltung Uckermark
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1151
Fax:
03984 702199
E-Mail:
Kontakt: Fachbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe
Jugendamt
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1551, 2248, 4151, 3651
Fax:
03984 702199
E-Mail:
Fachbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe
Nebenstelle Schwedt/Oder
Jugendamt
Dammweg 11
16303 Schwedt/Oder
Telefon:
03332 5802 270
Fax:
03984 702199
E-Mail:
Fachbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe
Nebenstelle Angermünde
Jugendamt
Berliner Straße 72
16278 Angermünde
Telefon:
03331 268-217
Fax:
03984 702199
E-Mail:
Fachbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe
Nebenstelle Templin
Jugendamt
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin
Telefon:
03987 441-1451
Fax:
03984 70-2199
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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nur nach Vereinbarung |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (I. Buch)
- Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (VIII. Buch)
- Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (X. Buch)
- Richtlinie zur Gewährung von Leistungen zum Unterhalt und zur Krankenhilfe gem. §§ 39 u. 40 SGB VIII (2021) [PDF: 11,3 MB]
- Rahmenvereinbarung für Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte in der Jugendhilfe, LQEV - Rahmenvereinbarung [PDF: 413 kB]
Was sollten Sie beachten?
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist verantwortlich für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Kindern und Jugendlichen, die sich in Jugendhilfemaßnahmen i. S. d. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) befinden. D. h., dass Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nur gewährt werden können, wenn eine Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch installiert wurde. Die beanspruchten Leistungen sind i. d. R. im Voraus zu beantragen.
Durch den Kostenrechner wird der Abschluss von Vereinbarungen über die Höhe der Kosten (§ 77 SGB VIII) und über Entgelte als Bestandteil der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen (§§ 78a ff SGB VIII) vorbereitet. Bei der Beantragung eines Kostensatzes sind die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung für Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte, die zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern abgeschlossen wurden, zu beachten.
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Anträge auf Nebenleistungen sind formlos zu stellen.
Bei der Beantragung von Entgelten sind die Kostenblätter, die in der Rahmenvereinbarung für Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte enthalten sind, zu verwenden (Anlage 5).
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Informationsblatt DSGVO im Jugendamt [
PDF: 329 kB]