Informationen zum Datenschutz [
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Zuständige Behörde:
Denkmalschutz/ Bodendenkmale
Kreisverwaltung Uckermark
Bauordnungsamt
SG Denkmalschutz
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-2463
Telefon:
03984 70-2563
Fax:
03984 70-2399
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Rechtzeitig die untere Denkmalschutzbehörde ansprechen, bevor kosten- und zeitaufwendige Planungsleistungen in Auftrag gegeben werden.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg (pdf-Datei)
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
Es werden für Amtshandlungen keine Gebühren erhoben.
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
- Bestandsunterlagen sowie Planungsunterlagen
- Auszug aus topographischer Karte 1:10.000
- Flurkartenauszug (Gemarkung, Flur- und Flurstücks-Nr.)
- Wenn vorhanden, alte Bau- und/oder Umbauunterlagen, historische Aufnahmen (Fotos, Stiche), Literaturhinweise, ...
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Formloser Erlaubnisantrag mit beurteilungsfähigen Unterlagen oder Antragsformular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG)"