Informationen zum Datenschutz [
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Zuständige Behörde:
Untere Denkmalschutzbehörde
Kreisverwaltung Uckermark
Bauordnungsamt
SG Denkmalschutz
Karl-Marx-Str.1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1363
Fax:
03984 70-2399
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Das Verzeichnis der Denkmale des Landes Brandenburg für das Gebiet des Landkreises Uckermark führt künftig das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum.
Denkmalliste beim BLDAM abrufenWelche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg (pdf-Datei)
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
Es werden für Amtshandlungen keine Gebühren erhoben.
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
- Flurkartenauszug (Gemarkung, Flur- und Flurstücks-Nr.), postalische Anschrift des Objektes
- Wenn vorhanden, alte Bau- und/oder Umbauunterlagen, historische Aufnahmen (Fotos, Stiche), Literaturhinweise, ...
- Aktuelle Fotos
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Ein formloser Antrag an das
Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum oder über den Landkreis Uckermark ist ausreichend.