Montag |
08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 - 11:30 Uhr |
1. Denkmalstatus
Das Objekt, für welches die Steuerbescheinigung beantragt wird, muss nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) ein Denkmal sein.
2. Denkmalrechtliche Erlaubnis
Voraussetzung für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung ist das Vorliegen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für die zur Bescheinigung beantragten Maßnahmen. Aufwendungen, die vor Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ausgeführt wurden, können nicht bescheinigt werden.
3. Dokumentation und Bauabnahme
Der Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung kann nur bearbeitet werden, wenn das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren abgeschlossen ist, d.h.
Bescheinigungsrichtlinien
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Ministeriums der Finanzen zur Auslegung der Bescheinigungsrichtlinien zu den §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuerge-setzes vom 7. September 2012 (zur Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung der§§ 7i, 10f und 11b Ein-kommensteuergesetz (EStG) / Hier: Aufwendungen zur Erweiterung der Nutzfläche / neue Gebäudeteile und/oder Ausbauten)
Einkommensteuergesetz
Die Ausstellung der Steuerbescheinigungen ist gebührenpflichtig. Die entstehenden Gebühren werden in Abhängigkeit von der Höhe der bescheinigungsfähigen Aufwendungen berechnet. Näheres entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung des Landes Brandenburg (Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 1. November 2017).
Für Kulturgüter im Sinne des § 10g Abs. 1 Satz 2 EStG:
-Gebäude und Gebäudeteile, die Denkmal oder Bestandteil eines Denkmalbereichs sind (Kulturgüter dienen weder zur Erzielung von Einkünften noch werden diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt)
-gärtnerische, bauliche oder sonstige Anlagen, die kein Gebäude oder Gebäudeteil sind (z.B. auch Bodendenkmale),
-Mobiliar, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen (Bibliotheken oder Archive).