Montag |
08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 - 11:30 Uhr |
Für Einwohner der Stadt Schwedt/Oder (einschließlich der Ortsteile) ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schwedt/Oder zuständig.
siehe auch Virtuelles Rathaus der Stadt Schwedt/Oder
Bei Abbrucharbeiten können unerwartete, mit der vorbereitenden Planung allein nicht zu bewältigende Schwierigkeiten, auftreten. Daher ist es besonders wichtig, den Verantwortlichen oder Abbruchunternehmer zu kennen - gerade in Fragen der Standsicherheit, des Umgangs mit gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen, der abfallrechtlichen Bestimmungen und der Arbeitsschutzbestimmungen. Sie sollten genau prüfen, ob der Unternehmer für die Ausführung der vorgesehenen Abbrucharbeiten nach Sachkunde und Erfahrung, wie auch hinsichtlich der Ausstattung mit Gerüsten, Geräten und sonstigen Einrichtungen, geeignet ist.
Die vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen - Abbruch - ist genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig. Das heißt, wenn Sie die Absicht haben, ein Gebäude vollständig zu beseitigen, müssen Sie dies 4 Wochen vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen. Eine solche Anzeigepflicht besteht nicht
Der Abbruch von Baudenkmälern sowie von baulichen Anlagen, die unter Verwendung gesundheitsgefährdender Baustoffe (z.B. Asbest) errichtet wurden, ist immer anzeigepflichtig.
Die teilweise Beseitigung von baulichen Anlagen ist kein Abbruch, sondern eine bauliche Änderung. In diesem Fall können Sie nicht auf das Anzeigeverfahren zurückgreifen, sondern müssen einen Änderungsantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung – BbgBauGebO).
Der Anzeige für die Beseitigung sind folgende Unterlagen gemäß § 6 Abs. 2 Bauvorlagenverordnung beizufügen:
Den Vordruck zur Abbruchanzeige finden Sie hier.
Weitere Informationen können Sie aus unserem Informationsblatt entnehmen, dazu klicken Sie hier.