Montag |
08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 - 11:30 Uhr |
Das Verfahren ermöglicht Bauherren, Architekten und weiteren am Bau Beteiligten, Informationen zum aktuellen Stand ihres Bauantrages abzurufen Bauen Online
Für Einwohner der Stadt Schwedt/Oder (einschließlich der Ortsteile) ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schwedt/Oder zuständig. siehe auch: Virtuelles Rathaus der Stadt Schwedt/Oder
Die Anträge sind formgerecht, in 3 getrennt gehefteten Sätzen, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Dazu zählen insbesondere Bauanträge (§ 68 BbgBO), Anträge auf Vorbescheid (§ 75 BbgBO), Befreiung oder Abweichung (§ 67 BbgBO), Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Erläuterungen zu den einzelnen Antragsverfahren sowie Fragen und Antworten zur neuen Brandenburgischen Bauordnung finden Sie hier:
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Als Bauherr haben Sie für die Vorbereitung (Bauantrag), die Überwachung und Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens geeignete am Bau Beteiligte (Entwurfsverfasser, Unternehmer, Bauleiter usw.) zu bestellen.
Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen selbstverständlich die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde zu den Öffnungszeiten bzw. nach Vereinbarung zur Verfügung.
Zu eventuell anzuwendenden Sonderbauverordnungen berät Sie Ihr Entwurfsverfasser/Architekt bzw. Ihre untere Bauaufsichtsbehörde.
Der Antrag ist formgerecht in dreifacher Ausfertigung mit den dazugehörigen Bauvorlagen entsprechend der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) einzureichen. Der Bauantrag ist durch Ihren bestellten bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu fertigen, Ausnahmen sind nur bei geringfügigen oder technisch einfachen Vorhaben möglich. Im konkreten Fall hilft Ihnen Ihre untere Bauaufsichtsbehörde weiter.
Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde veröffentlichten Vordrucke sind zu verwenden. Die Vordrucke zum EEWärmeG und zu den Herstellungskosten können Sie nachfolgend aufrufen, ausfüllen und ausdrucken.
Alle weiteren Formulare finden Sie hier:
BG Bau – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Die BG BAU ist grundsätzlich zuständig für die Unfallversicherung bei privaten Baumaßnahmen. Der BG BAU gegenüber hat der Bauherr alle Verpflichtungen eines Unternehmers.
Bauherrenpflichten
Arbeiten außer dem Bauherrn und seinem Ehegatten oder Lebenspartner auch Dritte mit, ist der Bauherr per Gesetz verpflichtet, die Helfer bei der BG BAU anzumelden, unabhängig davon, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen der helfenden Personen befreien den Bauherrn nicht von seiner Meldepflicht.
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: http://www.bgbau.de/mitglieder/bauherr