Damit verbunden ist die Ausweisung einer überarbeiteten Nitratkulisse (belastete oder auch „rote“ Gebiete) sowie zusätzlich einzuhaltende Anforderungen an die Düngung.
Landwirtschaftsbetriebe können sich über das Feldblockkataster des Landes Brandenburg zu den betroffenen Flächen informieren (bitte das Thema „Düngeverordnung“ aktivieren).
Brandenburgische Düngeverordnung - neue Anforderungen ab 01.01.2021