Bei der Genehmigungsbehörde ist die Genehmigung eines Grundstückkaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen beantragt worden.
Möglicherweise ist der Erwerber als Nichtlandwirt einzustufen, so dass die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens i.S.d. Gesetzes bedeuten könnte, wenn zusätzlich ein dringend aufstockungsbedürftiger, leistungsfähiger Landwirt die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages erwerben will.
Landwirte, die die kaufgegenständliche Fläche zur Eigenbewirtschaftung benötigen und deren Unternehmen in betrieblichem Zusammenhang zu diesen Flächen steht, können ihr Erwerbsinteresse erklären.
Eingangsdatum Antrag | 07.01.2021 |
Lage des Kaufgegenstandes | Stadt Schwedt |
Gemarkung | Schwedt |
Flur | 26 |
Gesamtgröße des Kaufgegenstandes |
4,35 Hektar |
Anteile der Nutzungsarten | 4,07 Hektar Grünland |
0,28 Hektar Unland | |
Termin der Rückmeldung | 29.01.2021 |
Nähere Angaben zum Kaufgegenstand werden den erwerbsinteressierten Landwirten durch das Landwirtschafts- und Umweltamt
nach Abgabe der schriftlichen Erklärung des Erwerbsinteresses
per Online-Formular (Link)
oder
per PDF-Formular [PDF: 13 kB] (E-Mail: amt68@uckermark.de bzw. Telefax: 03984 704599)
mitgeteilt.