Von A wie Abfall bis Z wie Zulassung - hier finden Sie alle Dienstleistungen und Aufgaben der Kreisverwaltung
Montag |
08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 - 11:30 Uhr |
Für Einwohner der Stadt Schwedt/Oder (einschließlich der Ortsteile) ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schwedt/Oder zuständig.
Siehe auch Virtuelles Rathaus der Stadt Schwedt/Oder
Grundlage ist die Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO), Anlage 1, Tarifstelle 10.10 „Abgeschlossenheitsbescheinigung":
pro Sondereigentum: 50,00 € (mind. 100,00 €)
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (siehe unten). Der Antrag ist zweifach bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.