Informationen zum Datenschutz [
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Zuständige Behörde:
SG Straßenverkehr
Kreisverwaltung Uckermark
Ordnungsamt
SG Straßenverkehr
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1036
Fax:
03984 70-3699
E-Mail:
Kontakt: Führerscheinstelle
Kreisverwaltung Uckermark
Ordnungsamt
SG Straßenverkehr
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-2436, 70-2536, 70-2036, 70-1936, 70-4636, 70-1136, 70-3336
Fax:
03984 70-3599
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Es ist zweckmäßig, Ihr Anliegen vorher schon telefonisch vorzutragen, um am Tag der Bearbeitung alle erforderlichen Antragsunterlagen vorlegen zu können
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
Gebühren werden nach der Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Je nach Geschäftsvorfall können diese zwischen 5 EUR und 75 EUR betragen.
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
Da es eine Vielzahl von Führerscheinangelegenheiten gibt, sind hier nur die beiden häufigsten genannt; dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Ersterteilung:
- Personalausweis; Paßbild;
- Sehtest (Klassen A, A1, B, BE, M, L und T) bzw. Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (Klassen C, C1, CE, C1E, D)
- Nachweis über Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Klassen A, B1, B, BE, L, M und T) bzw. Ausbildung in Erster Hilfe (Klassen C, C1, C1E, D, D1)
Umstellung:
- Personalausweis
- Führerschein und sonstige Nachweise
Bei allen anderen Anliegen ist eine Nachfrage bei der Führerscheinstelle anzuraten.
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Die Anträge werden vor Ort ausgefüllt.