Erdwärme
Die Errichtung und die Inbetriebnahme von Wärmepumpen ist anzeige- bzw. erlaubnispflichtig. Eine Anzeigepflicht ist für den Erdaufschluss grundsätzlich erforderlich.
Ob das Vorhaben einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf, ist von der Art der Anlage und deren Leistung abhängig. Die Antragsunterlagen sind bei der unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Das durchführende Bohrunternehmen muss die Zertifizierung nach dem Regelwerk DVGW W 120 nachweisen.